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Dacharbeiten

Dacharbeiten sind Arbeiten an und auf Dächern. Dabei kann es sich um die Herstellung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Dachdeckungen und Dachabdichtungen handeln.

Die Unfallraten bei Arbeiten auf und an Dächern sind hoch, die Unfallfolgen oft schwer. Deshalb dürfen Dacharbeiten nur unter bestimmten Sicherheitsvorkehrungen und mit der nötigen Ausstattung sowie von geeignetem Personal vorgenommen werden. Da Kontroll- und Wartungsarbeiten auf Dächern bei größeren Gebäuden häufig anfallen, sind davon nicht nur Fachbetriebe aus dem Dachdecker- oder sonstigen Bauhandwerk betroffen, sondern auch haustechnische Abteilungen oder einzelne Hausmeister:in. Gerade für diesen Fall muss der Arbeitgebende präzise klären, ob überhaupt und in welchem Umfang Dacharbeiten vorgenommen werden dürfen.

Was sind die Anforderungen für die Durchführung von Dacharbeiten?

Die DGUV-I 201-054 verpflichtet Dacharbeiten ausführende Unternehmende, den Bauherrn bzw. den Betreibenden eines Gebäudes auf die "für die sichere Durchführung der Arbeiten erforderlichen Voraussetzungen" hinzuweisen. Wenn z. B. ein Auftrag für eine regelmäßige Wartung/Reinigung von Dachflächen extern vergeben wird, ist es nicht überraschend, wenn ein Unternehmen beispielsweise die Installation geeigneter Anschlagpunkte für Sicherungsseile voraussetzt. Die DGUV-I 201-054 sieht vor, dass ausführende Unternehmende den Auftraggebenden schriftlich darüber informieren müssen, wenn "Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung, insbesondere hinsichtlich der Sicherung gegen Unfallgefahren" bestehen.

Voraussetzungen für die sichere Durchführung von Dacharbeiten 

Voraussetzungen für die sichere Durchführung von Dacharbeiten können sein:

  • ebene und tragfähige Flächen innerhalb und außerhalb der Gebäude für den Einsatz von Stand- und Fahrgerüsten oder Hubarbeitsbühnen,
  • nicht verschiebbare und begehbare Abdeckungen von Deckenöffnungen,
  • Befestigungsmöglichkeiten für Seitenschutzbauteile an Absturzkanten,
  • Befestigungsmöglichkeiten für Schutznetze oder Dachrandsicherungen,
  • geeignete Anschlagkonstruktionen für persönliche Schutzausrüstungen (PSA) gegen Absturz, z. B. Sicherheitsdachhaken und Anschlageinrichtungen auf Flachdächern,
  • Verankerungsmöglichkeiten für Standgerüste.

Beispiele für die Anwendung von Dacharbeiten

Zu den Dacharbeiten gehören auch Tätigkeiten zur kompletten Dachabdichtung und deren Schutz, wie z. B. Begrünung, Bekiesung oder Plattenbeläge. Zu den Dächern gehören auch angrenzende, abgrenzende und durchdringende Bauteile. Angrenzende, abgrenzende und durchdringende Bauteile sind z. B. Dachrinnen, Regenfallrohre, Attiken, Gauben, Erker, Gesimse, Traufen, Ortgänge, Firste, Blitzableiter, Schornsteine, Lichtkuppeln, Dachfenster und Geländer Dachterrassen, Sonnendecks an oder auf Dächern.

Zu den Dacharbeiten zählen nicht Schneeräumarbeiten, Errichten von und Arbeiten an Photovoltaikanlagen, Schalarbeiten zur Vorbereitung von Betonierarbeiten, Bewehrungs- und Betonierarbeiten.

Dacharbeiten umfassen verschiedene Tätigkeiten an und auf Dächern, wie Herstellung, Instandhaltung, Änderung und Beseitigung von Dachdeckungen und Dachabdichtungen. Aufgrund der hohen Unfallraten und schweren Unfallfolgen sind Sicherheitsvorkehrungen und qualifiziertes Personal bei Dacharbeiten besonders wichtig. Die Durchführung von Dacharbeiten erfordert bestimmte Voraussetzungen, wie ebene und tragfähige Flächen, Abdeckungen von Deckenöffnungen, Befestigungsmöglichkeiten für Schutzvorrichtungen und Anschlagpunkte für persönliche Schutzausrüstung. Beispiele für Dacharbeiten sind die Dachabdichtung, Begrünung, Bekiesung und die Arbeit an angrenzenden Bauteilen. Es ist wichtig, dass Unternehmen die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen einhalten und Bedenken gegen unsichere Arbeitsweisen kommunizieren. 

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein wichtiges Instrument, um potenzielle Risiken und Gefahren im Zusammenhang mit Dacharbeiten zu identifizieren und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter zu gewährleisten. Durch eine gründliche Gefährdungsbeurteilung können Unfälle und Verletzungen vermieden und ein sicherer Arbeitsplatz geschaffen werden.

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