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Sicherheit

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Prüfung elektrischer Betriebsmittel

Wir sorgen für die Sicherheit Ihrer elektrischen Betriebsmittel und Geräte nach BetrSichV und DGUV Vorschrift 3.

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Um die von elektrischen Betriebsmitteln ausgehenden Gefahren zu minimieren und eine Rechtskonformität herzustellen, darf der Arbeitgeber elektrische Betriebsmittel nur in sicherem Zustand in Betrieb nehmen und hat diesen Zustand auch dauerhaft zu gewährleisten. Die Verpflichtung zur Prüfung der elektrischen Betriebsmittel ergibt sich insbesondere aus der BetrSichV und der DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“.

Im Rahmen der durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung (gemäß BetrSichV) sind  daher u. a. Art und Umfang erforderlicher Prüfungen sowie die Fristen von wiederkehrenden Prüfungen der Betriebsmittel unter Berücksichtigung der Einsatzbedingungen zu ermitteln und festzulegen.

Beispiele für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel

  • handgeführte Elektrowerkzeuge, Elektromotorgeräte, elektrische Bürogeräte
  • Verlängerungsleitungen, Tischsteckdosen, Geräteanschlussleitungen, Netzgeräte
  • Elektrokleingeräte in den Sozialküchen wie Kaffeemaschinen, Wasserkocher, Mikrowellen
  • transportable elektrische Arbeitsmittel wie Geldzählmaschinen, Reißwölfe
  • mobile elektrische Beleuchtungen / elektrische Deko-Elemente (z.B. im Marketing)

Prüfung nach DGUV V3

Die Prüfung muss von einer befähigten Person durchgeführt werden. Gemäß den Anforderungen der TRBS 1203 erfüllt grundsätzlich die Elektrofachkraft dieses Anforderungsprofil.
Im Rahmen von  Wiederholungsprüfungen kann eine elektrotechnisch unterwiesene Person unter Leitung und Aufsicht der befähigten Person unterstützen; die Verantwortung für die Beurteilung der Prüfergebnisse und für die Sicherheit bei den durchzuführenden Arbeiten obliegen aber immer der zuständigen befähigten Person.

Folgen von defekten ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln

Jährlich verursachen Defekte an ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln immense Personen- und Sachschäden, mit zum Teil hohen gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen. Hinzu kommt, dass Unfallversicherungsträger, aber auch die Brandschutzversicherungen bei einem Unfall oder Ereignis durch ein nicht geprüftes elektrisches Betriebsmittel eine Haftung sogar ausschließen können. Zudem kann ein Nichtprüfen eine Ordnungswidrigkeit darstellen.

Was sind ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel?

Nach DGUV Vorschrift 3 werden als elektrische Mittel alle Gegenstände bezeichnet, „die als Ganzes oder in einzelnen Teilen dem Anwenden elektrischer Energie dienen“. Unter ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln werden alle an den Versorgungsstromkreis angeschlossenen elektrischen Geräte verstanden, die während ihres Betriebes bewegt werden können oder leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können. Der Begriff Betriebsmittel schließt Arbeitsmittel nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ein.

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