Coronavirus - Unsere Hinweise für Ihren Alltag
Alles, was Sie jetzt zum Coronavirus wissen müssen.
Arbeitsschutz

Das Wichtigste in Kürze
16. April 2020: BMAS erlässt SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard
Um in Zeiten der Corona-Pandemie ein erneutes Hochfahren der Wirtschaft zu ermöglichen, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) den SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard definiert. “Wer in diesen besonderen Zeiten arbeitet, braucht auch besonderen Schutz.“, betonte Bundesminister Hubertus Heil und verweist auf die Unterstützung durch die Experten des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
Die Experten der ias-Gruppe unterstützt Sie flexibel und kurzfristig dabei. Wir prüfen, welche Arbeitsschutzmaßnahmen für Ihr Unternehmen ab sofort relevant sind und setzen diese mit Ihnen um.
Mit diesen Dienstleistungen unterstützen wir Sie in der Coronakrise
Wir geben Ihnen einen Überblick von "A" wie Arbeitsschutzstandards über "G" wie Gefährdungsbeurteilung, über "V" wie Videosprechstunde bis "Z" wie Arbeiten von zu Hause.
Sicher arbeiten in der Pandemie

Im Dezember 2019 sind – ausgehend von der Stadt Wuhan in China – Fälle einer Lungenerkrankung aufgetreten, die sich im weiteren Verlauf zunächst in China ausgebreitet und mittlerweile zu Infektionen auf allen Kontinenten geführt hat. Die weltweite Ausbreitung von COVID-19 (SARS-CoV-2) wurde am 11.03.2020 von der WHO zu einer Pandemie erklärt. Die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland wird derzeit insgesamt als hoch eingeschätzt.
Auch in COVID-19 Pandemie-Zeiten:

Auf dieser Sonderseite stellen wir in stetiger Aktualisierung zusammen:
- Antworten auf häufig gestellte Fragen
- Weiterführenden Informationen in Form von Links und Empfehlungen zu Printunterlagen
- Empfehlungen zur Vermeidung einer Infektion in den Ausbruchsgebieten bzw. bei Reisen und nach der Rückkehr

Fragen & Antworten
Häufige Fragen
In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens, z.B. in Öffentlichen Personenverkehr, ist das Abdecken von Mund und Nase zur Pflicht geworden. Nach aktuellem Wissensstand kann das Tragen einer Maske helfen, die Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 weiter einzudämmen. Dennoch müssen nach wie vor die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden.
Weitere Folgen des Audio-Doc finden Sie hier.
Verhalten bei Verdachtsfällen
Vorsichtsmaßnahmen
Achten Sie auf eine gute persönliche Hygiene:
- Regelmäßiges richtiges Händewaschen (20-30 Sek.), eine ständige Desinfektion der Hände ist im Alltag nicht erforderlich
- „Husten- und Nies-Etikette“ (Niesen in die Ellenbeuge)
- Vermeidung von Händeschütteln und Umarmungen
- Vermeidung von Kontakt zu Personen mit Atemwegserkrankungen
- Tragen von Mund-Nase-Schutzmasken im öffentlichen Raum nur in Risikogebieten (Deutschland ist derzeit kein Risikogebiet)
Im beruflichen Rahmen und in Ihrer Freizeitgestaltung sollten Sie auch berücksichtigen:
- unnötige Dienst- und Privatreisen möglichst vermeiden oder verschieben, insbesondere in Risikogebiete.
- die Möglichkeiten elektronischer Kommunikation verstärkt nutzen
- Teilnahmen an Massenveranstaltungen (Messen, Konzerte, Kongresse, u.a.) möglichst vermeiden
- im öffentlichen Nahverkehr und bei Kunden Abstand halten
- im öffentlichen Raum nach dem Anfassen von Griffen und Handläufen vermehrt Hände waschen/ ggf. desinfizieren
- Husten- und Niesetikette beachten (Ellenbeuge/sofort danach zu entsorgendes Taschentuch)
- Rückkehrer aus Risikogebieten und Kontaktpersonen zu sicher Erkrankten sind dem Gesundheitsamt zu melden bzw. müssen sich selbst beim Gesundheitsamt melden. Ein Aufsuchen der Arbeitsstelle ist in diesem Fall nicht mehr geboten. Die weitere Vorgehensweise wird vom Gesundheitsamt festgelegt. Der Mitarbeiter hat seinen Arbeitgeber über die Festlegung des Gesundheitsamtes umgehend zu informieren.
- Mitarbeiter/innen, die grippeähnliche Symptome zeigen (Husten, Schnupfen, Halskratzen und Fieber) und nicht einer der vorgenannten Personengruppen zugehören, melden sich telefonisch bei ihrem Hausarzt.
Linksammlung und Empfehlungen zu Printmaterialien
Weitere tagesaktuelle Informationen können Sie über folgende Links einsehen:
Printmaterialien der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zum Download:
Allgemeine Information zur Reisemedizin

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