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Arbeitsmittel


Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind alle Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Anlagen sowie überwachungsbedürftige Anlagen, die Beschäftigte unmittelbar bei der Ausführung beruflicher Tätigkeiten unterstützen. Zu den besonderen Arbeitsmitteln mit erhöhtem Gefährdungspotenzial zählen überwachungsbedürftige Anlagen wie z.B. Aufzüge, explosionsgefährdete Anlagen und Druckanlagen.

Beispiel für Arbeitsmittel im Sinne der BetrSichV:

  • Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen (z.B. Hammer, Bohrmaschine, Flurförderzeuge, Druckmaschinen etc.) 

Beispiele für überwachungsbedürftige Anlagen:

  • Dampfkesselanlagen
  • Druckbehälter, Leitungen unter Überdruck, Druckgeräte
  • Füllanlagen
  • Aufzugsanlagen
  • Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
  • Lageranlagen > 10000 Liter leichtentzündliche oder hochentzündliche Flüssigkeiten

Bedeutung von Arbeitsmitteln im Arbeitsschutz

Sie sind ein wesentlicher Bestandteil des Arbeitsschutzes, da sie maßgeblich die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeitenden beeinflussen. Der sachgerechte Einsatz trägt nicht nur zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben (z. B. Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), BetrSichV) bei, sondern hilft auch, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Gut gewartete und passende Arbeitsmittel sorgen für sichere und gesunde Arbeitsplätze und steigern die Leistungsfähigkeit sowie die Zufriedenheit der Mitarbeitenden.

Arbeitssicherheit durch Arbeitsmittelprüfung nach BetrSichV

Die Sicherheit eines Arbeitsmittels muss nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) über die gesamte Lebensdauer gewährleistet sein. Um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten, müssen Verschleißerscheinungen regelmäßig geprüft werden, um sicherheitswidrige Zustände rechtzeitig zu erkennen. Die BetrSichV legt verbindlich fest, welche Anforderungen Arbeitgeber:innen bei Auswahl, Bereitstellung, Wartung und Instandhaltung dieser Arbeitsmittel erfüllen müssen, um Unfall- und Gesundheitsrisiken zu minimieren.

Wer führt die Prüfung durch?

Die regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln wird in §14 BetrSichV geregelt und muss nach §10 BetrSichV durch eine „befähigte Person“ erfolgen. Die Person muss über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Sicherheitsprüfung verfügen. Arbeitsmittel sind vor jeder Inbetriebnahme, nach jeder Montage sowie in regelmäßigen Abständen zu prüfen.

Prüffristen

Die Prüffristen ergeben sich aus den festgelegten Fristen der Gefährdungsbeurteilung und müssen wiederkehrend geprüft werden, z.B. nach:

  • Unfällen
  • längerer Nichtbenutzung
  • besonderen Ereignissen
  • Veränderungen
  • Naturereignissen

Prüfung und Dokumentation von Arbeitsmitteln

Die Prüfung erfolgt je nach Art des Arbeitsmittels durch:

  • Sichtkontrollen (täglich vor Benutzung)
  • Funktionskontrollen
  • technischen Prüfungen

Die Prüfergebnisse müssen dokumentiert und bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden. Die Dokumentation umfasst Art und Umfang der Prüfung, das Prüfergebnis sowie Name und Unterschrift der „befähigten Person“.

Vorteile betriebssicherer Arbeitsmittel

Richtig ausgewählte und betriebssichere Arbeitsmittel erhöhen Sicherheit, Effizienz und Qualität am Arbeitsplatz:

  • Sicherheit: Reduzierung von Unfällen und Ausfallzeiten gemäß ArbSchG und BetrSichV  
  • Produktivität: Passgenaue Arbeitsmittel beschleunigen Abläufe und senken Fehlerquoten  
  • Wirtschaftlichkeit: Weniger Störungen und geringere Reparaturkosten  
  • Compliance: Erfüllung gesetzlicher Pflichten (z. B. BetrSichV, DGUV Vorschriften) schützt vor Haftungsrisiken  
  • Gesundheit: Ergonomische Arbeitsmittel beugen physische und psychische Belastungen vor

Sicherheitsstandards für Arbeitsmittel in Deutschland

Gesetzliche Grundlagen für Arbeitsmittelsicherheit in Deutschland umfassen vor allem das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS). Das ArbSchG verpflichtet Arbeitgeber:innen, Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten zu ergreifen. Die BetrSichV regelt detailliert Auswahl, Betrieb und Prüfung von Arbeitsmitteln, um Risiken am Arbeitsplatz zu minimieren. Die TRBS bieten praxisnahe Anleitungen zur Umsetzung der BetrSichV.
Arbeitsmittel müssen für den jeweiligen Einsatz geeignet, an die Belastungen angepasst, mit Sicherheitseinrichtungen ausgestattet und mängelfrei sein. Beschäftigte sind verpflichtet, die Nutzung bei Mängeln sofort einzustellen, um die Sicherheit zu gewährleisten.

Weitere wichtige Begriffe im Zusammenhang mit Arbeitsmitteln:

Arbeitsmittel-Betriebsanweisung: Eine verbindliche schriftliche Anweisung zum sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln, die Arbeitgeber:innen gemäß ASiG und BetrSichV bereitstellen und kontrollieren müssen.

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