Arbeitsplatzgrenzwert
Der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) ist ein Wert, der die maximal zulässige Konzentration eines chemischen Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz angibt, bei der auch bei wiederholter Exposition über längere Zeiträume keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu erwarten sind.
Bedeutung des Arbeitsplatzgrenzwertes (AGW) für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) dient dazu, Risiken durch Gefahrstoffe zu erkennen, zu bewerten und daraus geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Für Arbeitnehmende ist es wichtig, vor gesundheitlichen Schäden durch chemische Stoffe geschützt zu sein, Berufskrankheiten vorzubeugen und in einem sicheren sowie gesunden Arbeitsumfeld tätig zu sein. Für Arbeitgebende spielt die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, wie der Gefahrstoffverordnung, eine zentrale Rolle. Gleichzeitig trägt die Umsetzung sicherer Arbeitsbedingungen dazu bei, Haftungsrisiken zu vermeiden, die Mitarbeiterzufriedenheit zu steigern und die Produktivität zu fördern.
Wie wird der Arbeitsplatzgrenzwert ermittelt und angewendet?
- Ermittlung: Basierend auf wissenschaftlichen Erkenntnissen, toxikologischen Studien und Erfahrungen aus der Praxis durch Expertengremien (z.B. Ausschuss für Gefahrstoffe – AGS).
- Messung und Überwachung: Regelmäßige Messungen der Stoffkonzentration am Arbeitsplatz durch geschultes Personal oder externe Dienstleister.
- Vergleich mit dem AGW: Abgleich der Messergebnisse mit dem festgelegten AGW.
- Ableitung von Schutzmaßnahmen: Bei Überschreitung des AGW müssen technische (z.B. Absaugung), organisatorische (z.B. Arbeitszeitbegrenzung) oder persönliche (z.B. Atemschutz) Schutzmaßnahmen ergriffen werden.
Gesetzliche Regelungen zu Arbeitsplatzgrenzwerten (AGW) in Deutschland
Ein Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) nach § 2 Abs. 8 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) gibt an, welche Konzentration eines Stoffes am Arbeitsplatz die Gesundheit der Beschäftigten weder akut noch chronisch schädigt. Diese Grenzwerte basieren ausschließlich auf arbeitsmedizinischen und toxikologischen Erkenntnissen. Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) leitet die AGW gemäß der BekGS 901 „Kriterien zur Ableitung von Arbeitsplatzgrenzwerten“ ab, bewertet diese regelmäßig und veröffentlicht die Ergebnisse in der TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“.
Weitere wichtige Begriffe im Zusammenhang mit Arbeitsplatzgrenzwerten
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV): Deutsche Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen.
- TRGS (Technische Regeln für Gefahrstoffe): Konkretisieren die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung.
- Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS): Fachgremium, das Arbeitsplatzgrenzwerte ableitet und Empfehlungen zum Arbeitsschutz gibt.
Arbeitsplatz- und Umweltmessungen