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Berufshilfe

Berufshilfe umfasst Maßnahmen, die Menschen nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit dabei unterstützen, ihre Arbeitsfähigkeit zu erhalten, wiederherzustellen oder zu verbessern. Diese Leistungen werden von den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern im Rahmen der Rehabilitation zur Teilhabe am Arbeitsleben erbracht. Das Ziel der Berufshilfe ist es, den Erhalt des bisherigen Arbeitsplatzes zu sichern, bei Bedarf eine neue berufliche Perspektive zu schaffen und die berufliche Eingliederung zu fördern.

Relevanz von Berufshilfe

Berufshilfen spielen eine entscheidende Rolle dabei, Menschen nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit die Rückkehr ins Berufsleben zu ermöglichen. Sie unterstützen dabei, die Erwerbsfähigkeit zu bewahren oder wiederherzustellen und fördern gleichzeitig die soziale und berufliche Teilhabe.

Diese Maßnahmen sind nicht nur für die betroffenen Personen von großer Bedeutung, sondern auch für die Gesellschaft als Ganzes. Sie tragen dazu bei, die Integration von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen in den Arbeitsmarkt zu stärken und fördern so Vielfalt und Inklusion in der Arbeitswelt.

Insgesamt leisten Berufshilfen einen wichtigen Beitrag zur Chancengleichheit und unterstützen Menschen, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen auf Hilfe angewiesen sind.

Welche Unterstützungsleistungen umfasst eine Berufshilfe?

Die konkreten Unterstützungsleistungen umfassen:

  • Beratung und Vermittlung von Arbeitsplätzen.
  • Anpassung, Ausbildung und Weiterbildung im Beruf.
  • Unterstützung bei der Gestaltung und Ausstattung des Arbeitsplatzes.
  • Übergangsgeld zur finanziellen Absicherung während der Rehabilitationsphase.
  • Medizinische, psychologische und pädagogische Unterstützung.

Die Organisation der Berufshilfe erfolgt durch Berufshelfer, die die Betroffenen während ihrer gesamten Rehabilitationszeit begleiten. Sie koordinieren die unterschiedlichen Maßnahmen und arbeiten eng mit Ärzten, Arbeitgebern und anderen Rehabilitationseinrichtungen zusammen, um eine reibungslose Rückkehr ins Berufsleben zu gewährleisten.

Sicherheitsstandards in Deutschland

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Es verpflichtet Arbeitgeber dazu, Maßnahmen zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu ergreifen.
  • Sozialgesetzbuch VII (SGB VII): Es regelt die gesetzliche Unfallversicherung und legt Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, einschließlich der Berufshilfe, fest.
  • DGUV-Vorschriften: Erlass verbindlicher Vorschriften zur Unfallverhütung und Arbeitssicherheit durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV).

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