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Berufsunfähigkeit

Berufsunfähigkeit (BU) liegt vor, wenn eine Person aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr in der Lage ist, ihren bisherigen Beruf oder eine vergleichbare Tätigkeit auszuüben oder dies nur noch eingeschränkt möglich ist. Dies kann durch verschiedene Beeinträchtigungen verursacht werden, wie zum Beispiel:  

  • Invalidität  
  • Unfälle  
  • Körperliche oder psychische Belastungen  

Berufsunfähigkeit kann für Arbeitnehmer:innen zu erheblichen Einkommensverlusten führen, wenn die berufliche Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann.

So wird die Berufsunfähigkeit (BU) festgestellt

Die Feststellung der Berufsunfähigkeit erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Medizinische Untersuchung: Zunächst werden die gesundheitlichen Einschränkungen ärztlich untersucht und diagnostiziert.
  2. Berufliche Beurteilung: Es wird geprüft, ob die gesundheitlichen Einschränkungen eine dauerhafte Ausübung des bisherigen Berufs oder einer vergleichbaren Tätigkeit nicht mehr zulassen.
  3. Gutachterliche Prüfung durch die Versicherung oder Rentenstelle: Auf Grundlage medizinischer Unterlagen sowie beruflicher Gutachten entscheidet die zuständige Stelle über das Vorliegen einer Berufsunfähigkeit.
  4. Bewilligung und Leistungszahlung: Wird die Berufsunfähigkeit anerkannt, erfolgt die Auszahlung der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente oder anderer finanzieller Leistungen zur Absicherung.

Gesetzliche Regelung zur Berufsunfähigkeit in Deutschland  

In Deutschland ist die Berufsunfähigkeit gesetzlich nicht explizit definiert. Der wichtigste Schutz erfolgt über private Berufsunfähigkeitsversicherungen, die in der Regel leisten, wenn der bisherige Beruf zu mindestens 50 % nicht mehr ausgeübt werden kann.  
Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt stattdessen eine Erwerbsminderungsrente (§ 43 SGB VI), wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen weniger als 6 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten kann. Die gesetzliche Definition unterscheidet sich somit von der privaten Berufsunfähigkeit.  
Wichtigste Rechtsgrundlagen sind das Sozialgesetzbuch VI (SGB VI) und das Versicherungsvertragsgesetz (VVG).  

Weitere wichtige Begriffe im Zusammenhang mit Berufsunfähigkeit

  • Erwerbsunfähigkeit: Zustand, in dem eine Person generell nicht mehr arbeitsfähig ist, unabhängig vom Beruf.
  • Invalidität: Dauerhafte Einschränkung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit.
  • Krankheitsbedingter Ausfall: Temporärer oder dauerhafter Ausfall durch Erkrankungen oder Unfälle.

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