Betriebliches Eingliederungsmanagement
Mit dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) fördert das Unternehmen die Wiedereingliederung von Mitarbeitenden nach längerer Arbeitsunfähigkeit zurück in ihre berufliche Tätigkeit. Das BEM wirkt präventiv und rehabilitativ, um erneute Krankheitstage zu verhindern. Die Ursachen für Arbeitsunfähigkeit werden ermittelt, um künftige Arbeitsunfähigkeitszeiten oder erneute Krankheitstage vorzubeugen, zu vermeiden oder zu verringern. Arbeitgebende als auch Arbeitnehmende profitieren von einem nachhaltigen Gesundheitsmanagement.
Darum ist Betriebliches Eingliederungsmanagement für Arbeitgebende wichtig
Für Arbeitgebende ist das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) wichtig, um Kosten durch Fehlzeiten zu senken und wertvolle Fachkräfte zu halten. Es gilt eine erneute Erkrankung oder Kündigungen zu vermeiden und die Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten zu erhalten. Ein gut umgesetztes BEM verbessert die Mitarbeiterzufriedenheit, stärkt die Unternehmensbindung und unterstützt eine gesunde Arbeitsumgebung.
So funktioniert das BEM-Verfahren im Unternehmen
Mitarbeitende, die länger als 6 Wochen innerhalb eines Jahres ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, werden zu einem vertraulichen Gespräch eingeladen. Die Teilnahme zum betrieblichen Eingliederungsmanagement ist freiwillig. Mitarbeitende müssen zu einem BEM-Verfahren zustimmen. Das Gespräch ist vertraulich unter Wahrung des Datenschutzes. Gemeinsam mit dem Unternehmen werden unter Einbeziehung am BEM beteiligter Personen (z.B. Betriebsrat, Betriebsarzt etc.) die Ursachen für die Arbeitsunfähigkeit analysiert. Daraus werden individuelle Maßnahmen abgeleitet, wie zum Beispiel flexible Arbeitszeiten, angepasste Aufgabenbereiche oder medizinische Begleitung. Diese Maßnahmen werden regelmäßig überprüft und an den Fortschritt angepasst, um die Wiedereingliederung optimal zu gestalten.
Beteiligte Personen am BEM
Im Sozialgesetzbuch ist festgelegt, wer am Betrieblichem Eingliederungsmanagement (BEM) Verfahren beteiligt, ist. Folgende Personen sind am BEM beteiligt:
- Arbeitgebende oder Inklusionsbeauftragte
- Betriebs- oder Personalrat
- Bei Schwerbehinderten die Schwerbehindertenvertretung und das Integrationsamt
- Gleichstellungsbeauftragte
- Betriebsärzte
- Fachkraft für Arbeitssicherheit sofern erforderlich
- Träger der Rehabilitation wie die Berufsgenossenschaft (BG), die Krankenkasse oder die Bundesagentur für Arbeit
Rechtliche Grundlagen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) in Deutschland
Das BEM ist gesetzlich verankert und muss bei längeren Krankheitszeiten von Arbeitgebenden verpflichtend angeboten werden. Seitdem 01.05.2004 ist ein betriebliches Eingliederungsmanagement von der Gesetzgebung vorgeschrieben. Arbeitger:innen sind dazu verpflichtet Beschäftigte, die länger als 6 Wochen arbeitsunfähig oder wiederholt arbeitsunfähig sind, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten. Die gesetzliche Grundlage beruht auf §167 Abs. 2 SGB IX und soll Arbeitnehmenden helfen sich wieder im Unternehmen einzugliedern.
Wichtige Begriffe rund um betriebliches Eingliederungsmanagement
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Der Nachweis der Erkrankung, der BEM auslöst.
- Betriebliches Gesundheitsmanagement: Der übergeordnete Prozess, der Gesundheit am Arbeitsplatz fördert.
- Schwerbehindertenrecht: Schutzvorschriften für besonders schutzbedürftige Beschäftigte.
- Rehabilitationsmaßnahmen: Therapie- und Unterstützungsangebote zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit