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Betriebsanweisung

Eine Betriebsanweisung ist ein schriftlich fixiertes Dokument, das Beschäftigte über spezifische Gefährdungen in ihrem Arbeitsbereich informiert und ihnen klare Verhaltensregeln sowie Schutzmaßnahmen vorgibt. Sie fasst kurz und übersichtlich zusammen, wie man sich bei bestimmten Tätigkeiten, im Umgang mit gefährlichen Stoffen oder Maschinen, sowie in Stör- und Notfällen zu verhalten hat. Betriebsanweisungen basieren auf einer umfassenden Gefährdungsbeurteilung. Diese stellt ein fundamentales rechtliches Instrument für den Arbeitsschutz und die Gesundheit der Beschäftigten dar und ist den Betriebsanweisungen übergeordnet. Ein wesentlicher Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung besteht darin, spezifische Schutzmaßnahmen und Verhaltensweisen für individuelle Situationen festzulegen. Die daraus abgeleiteten Informationen werden in den Betriebsanweisungen zusammengefasst und sind für die Beschäftigten verbindlich.

Worauf ist bei der Erstellung einer Betriebsanweisung zu beachten?

Bei der Erstellung von Betriebsanweisungen sind einige wesentliche Punkte zu beachten, um ihre Wirksamkeit und Relevanz für die Beschäftigten zu gewährleisten.

  • Anpassung an betriebliche Gegebenheiten: Die Betriebsanweisungen sollten individuell auf die spezifischen Umstände des Unternehmens abgestimmt werden. Die Unterschrift des Unternehmers oder der Vorgesetzten macht die Anweisung verbindlich.
  • Klare und verständliche Sprache: Die Inhalte sollten in einfacher und klarer Sprache verfasst sein, damit alle Mitarbeiter die Informationen problemlos verstehen können. Dabei ist es wichtig, die Sichtweise der Beschäftigten zu berücksichtigen.
  • Sichtbarkeit gewährleisten: Betriebsanweisungen sollten an geeigneten Stellen im Betrieb ausgelegt oder ausgehängt werden, damit Mitarbeiter jederzeit darauf zugreifen können.
  • Einheitliche Gestaltung: Eine konsistente Gestaltung, wie beispielsweise die Verwendung von Farben (Blau für Maschinen, Orange für Gefahrstoffe und Grün für persönliche Schutzausrüstung), erleichtert die schnelle Erfassung der Informationen.
  • Verwendung von Piktogrammen und Bildern: Grafische Darstellungen sind häufig klarer und schneller verständlich als Text.
  • Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung: Obwohl Betriebsanweisungen grundsätzlich unbegrenzt gültig sind, ist es essenziell, sie bei Änderungen, etwa bei neuen Maschinen oder der Einführung neuer Gefahrstoffe, umgehend anzupassen.

Inhalt einer Betriebsanweisung
Die Inhalte einer Betriebsanweisung können variieren, sollten jedoch typischerweise folgende Punkte umfassen:

  • Anwendungsbereich
  • Gefahren für Mensch und Umwelt
  • Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
  • Verhalten bei Störungen
  • Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe
  • Sachgerechte Entsorgung / Instandhaltung (bei Maschinen und technischen Anlagen)
  • Folgen der Nichtbeachtung von Sicherheitsvorschriften

Betriebsanweisungen für bestimmte Stoffe und Zubereitungen können direkt aus den gemäß Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) vorgeschriebenen Sicherheitsdatenblättern abgeleitet werden.

Gesetzliche Grundlagen
Die Pflicht zur Erstellung von Betriebsanweisungen ergibt sich aus verschiedenen Regelwerken, darunter:

  • DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention) § 2
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) §§ 4, 9 Abs. 1 und 12 Abs. 1
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 9
  • Biostoffverordnung (BioStoffV) § 12
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) § 14

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