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Betriebsarzt

Ein Betriebsarzt/eine Betriebsärztin ist ein Facharzt bzw. eine Fachärztin für Arbeitsmedizin, der/die in Unternehmen für die gesundheitliche Betreuung der Mitarbeitenden zuständig ist. Der Betriebsarzt bzw. die Betriebsärztin sorgt für die Förderung der Gesundheit am Arbeitsplatz und die Vermeidung von arbeitsbedingten Erkrankungen und Unfällen. Betriebsärzte spielen eine zentrale Rolle bei der Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und tragen zur allgemeinen Gesundheit und Sicherheit im Betrieb bei.

Aufgaben eines Betriebsarztes

Betriebsärzte haben mehrere wichtige Aufgaben im Bereich des Arbeitsschutzes:

  • Beratung und Untersuchung: Sie beraten Arbeitnehmende, führen Untersuchungen durch, bewerten deren Gesundheitszustand und dokumentieren die Ergebnisse.
  • Überwachung des Arbeitsschutzes: Sie überprüfen die Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften, nehmen an Arbeitsschutzausschusssitzungen (ASA) teil und führen regelmäßige Begehungen der Arbeitsstätten durch.
  • Mängelbericht und Maßnahmen: Festgestellte Mängel werden dem Arbeitgebenden gemeldet, zusammen mit Vorschlägen zur Beseitigung. Der Betriebsarzt bzw. die Betriebsärztin sorgt auch dafür, dass diese Maßnahmen umgesetzt werden.
  • Schutzmaßnahmen: Sie achten auf die Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung und untersuchen die Ursachen für arbeitsbedingte Erkrankungen. Anhand der Untersuchungsergebnisse empfehlen sie Präventionsmaßnahmen an den Arbeitgebenden.
  • Schulung und Information: Betriebsärzte informieren und schulen Mitarbeiter:in über Unfall- und Gesundheitsrisiken sowie Schutzmaßnahmen. Sie sind auch an der Planung und Schulung von Erste-Hilfe-Maßnahmen beteiligt.
  • Übermittlung von Untersuchungsergebnissen: Auf Wunsch der Arbeitnehmenden teilen sie die Ergebnisse arbeitsmedizinischer Untersuchungen mit. Sie überprüfen jedoch nicht die Berechtigung von Krankmeldungen.

Gesetzliche Grundlagen

Die Aufgaben von Betriebsärzt:innen ergeben sich aus mehreren zentralen gesetzlichen Regelungen:

  • Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)Arbeitgebende müssen eine Betriebsärztin oder einen Betriebsarzt bestellen, die/der in der Ausübung ihrer/seiner Fachkompetenz weisungsfrei ist.
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Arbeitnehmende haben Anspruch auf arbeitsmedizinische Vorsorge, und Arbeitgebende sind verpflichtet, gesundheitliche Gefährdungen am Arbeitsplatz zu minimieren.
  • Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV): Sie regelt die Organisation der arbeitsmedizinischen Vorsorge und unterscheidet zwischen Pflicht- und Angebotsvorsorge, um arbeitsbedingte Erkrankungen vorzubeugen und frühzeitig zu erkennen. Arbeitnehmende können sich auch auf Wunsch an die Betriebsärztin oder den Betriebsarzt wenden, wenn sie gesundheitliche Beeinträchtigungen vermuten.
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung – Vorschrift 2 (DGUV V2): Diese Vorschrift regelt die Betreuungszeiten im Arbeits- und Gesundheitsschutz und stellt die Effektivität der betriebsärztlichen Betreuung sicher.

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