Betriebsbegehung
Eine Betriebsbegehung ist eine geplante und wiederkehrende Kontrolle aller Unternehmensbereiche, um sicherzustellen, dass Arbeitsschutzmaßnahmen vollständig, wirksam und gesetzeskonform umgesetzt werden. Dabei werden mögliche Gefahren und Gesundheitsrisiken erkannt, um diese zu beseitigen oder im Vorfeld zu verhindern. Sie liefert ein realistisches Bild der Arbeitsbedingungen und unterstützt die Qualitätssicherung im Arbeitsschutz.
Ziele und Nutzen
Ziel ist es, Risiken frühzeitig zu identifizieren und den Arbeitsschutz kontinuierlich zu verbessern. Betriebsbegehungen helfen, gesetzliche Anforderungen einzuhalten, Unfälle zu vermeiden und arbeitsbedingte Erkrankungen vorzubeugen. Zudem dienen sie als Instrument interner Audits, um bestehende Prozesse zu prüfen und weiterzuentwickeln.
Wie häufig muss eine Betriebsbegehung erfolgen?
Gesetzlich ist nur vorgeschrieben, dass Begehungen regelmäßig erfolgen müssen. Die konkrete Frequenz hängt von Unternehmensgröße, Gefährdungspotenzial und betrieblichen Abläufen ab. Sie sind auch sinnvoll bei wesentlichen Änderungen, nach Unfällen oder auf Anweisung von Behörden.
Teilnehmende der Betriebsbegehung
Üblicherweise nehmen die Fachkraft für Arbeitssicherheit, der Betriebsarzt, Führungskräfte der betroffenen Bereiche sowie Betriebs- oder Personalratsvertreter teil. Auch Sicherheitsbeauftragte sollten einbezogen werden. In kleineren Betrieben ist oft der Inhaber beteiligt.
Betriebsbegehung als Teil der Gefährdungsbeurteilung
Die Betriebsbegehung ist ein wesentlicher Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz. Festgestellte Mängel werden dokumentiert, bewertet und in die Maßnahmenplanung aufgenommen – sowohl physische als auch psychische Belastungen werden berücksichtigt.
Unterschied Arbeitsplatzbegehung vs. Betriebsbesichtigung
Eine Arbeitsplatzbegehung ist eine detaillierte, arbeitsschutzorientierte Kontrolle einzelner Arbeitsplätze zur Erkennung und Beseitigung von Gefahren. Sie wird regelmäßig oder bei Bedarf von Arbeitsschutzexperten und Führungskräften durchgeführt.
Eine Betriebsbesichtigung hingegen ist eine eher allgemeine, informative Begehung des gesamten Betriebs oder größerer Bereiche, meist durch externe Personen, mit dem Ziel, einen Überblick über Abläufe und Organisation zu gewinnen. Der Fokus liegt hier nicht auf konkreten Arbeitsschutzmaßnahmen.
Rechtliche Grundlage in Deutschland
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Verpflichtung zur Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen.
- Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG): Regelung der Einbindung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten.
- DGUV Vorschrift 1: Vorgaben zur Organisation des Arbeitsschutzes, einschließlich regelmäßiger Begehungen.
- Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG): Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats.
- Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR): Hinweise zur Umsetzung der Arbeitsstättenverordnung.