Biologische Arbeitsstoffe
Biologische Arbeitsstoffe, auch Biostoffe genannt, sind Mikroorganismen, einschließlich Bakterien, Viren und gentechnisch veränderter Organismen. Diese Stoffe können Krankheiten beim Menschen auslösen, Allergien verursachen oder giftige Reaktionen hervorrufen. Auch parasitäre Organismen, die im menschlichen Körper leben, fallen unter diesen Begriff. Biologische Arbeitsstoffe sind überall in unserer Umgebung vorhanden, und jeder Mensch hat täglich Kontakt mit ihnen. Ein Beispiel dafür ist das Berühren von Türklinken, bei dem man viele Mikroorganismen berührt, von denen einige potenziell pathogen sind.
Warum sind biologische Arbeitsstoffe gefährlich?
Es gibt vier Risikogruppen, die angeben, wie gefährlich diese Stoffe sind:
- Risikogruppe 1: Diese Stoffe verursachen normalerweise keine Krankheiten beim Menschen. Beispiele: Methanbakterien, Bifidobakterien in Milchprodukten, Essigsäurebakterien.
- Risikogruppe 2: Diese Stoffe können beim Menschen Krankheiten hervorrufen und sind eine Gefahr für Beschäftigte. Beispiele: Legionellen, Tetanuserreger, Polioviren.
- Risikogruppe 3: Diese Stoffe können schwere Krankheiten bei Menschen verursachen und stellen eine ernsthafte Gefahr dar. Beispiele: Erreger von Milzbrand, Tuberkulose, AIDS.
- Risikogruppe 4: Diese Stoffe können schwere Krankheiten auslösen, die sich leicht verbreiten können. Es gibt oft keine wirksamen Impfungen oder Behandlungen. Beispiele: Ebola-Viren, Lassa-Viren.
Arbeitgebende müssen die biologischen Arbeitsstoffe nach ihrem Infektionsrisiko in diese Gruppen einteilen. Stoffe aus den Gruppen 2 bis 4 gelten als gefährlich. Stoffe aus Risikogruppe 1 sind normalerweise nicht gefährlich, aber auch hier sollte geprüft werden, ob sie gesundheitliche Risiken haben könnten.
Risiken bei der Arbeit
Es gibt bestimmte Berufe wie Laborantinnen und Laboranten, Pflegekräfte in denen Menschen mit biologischen Arbeitsstoffen arbeiten. In diesen Berufen ist das Risiko höher, sich anzustecken oder gesundheitliche Probleme zu bekommen. Arbeitgebende müssen deshalb dafür sorgen, dass ihre Mitarbeiter:innen gut geschützt sind.
Welche Maßnahmen können Arbeitnehmende vor biologischen Arbeitsstoffen schützen?
Hier sind einige Maßnahmen, die Arbeitgebende ergreifen können, um Beschäftigte vor den Risiken durch biologische Arbeitsstoffe zu schützen:
1. Gefährdungsbeurteilung:
- Arbeitgebende sollten regelmäßig eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, um potenzielle Risiken durch biologische Arbeitsstoffe zu identifizieren und zu bewerten.
2. Schutzmaßnahmen:
- Schutzkleidung: Bereitstellung von geeigneter persönlicher Schutzausrüstung (PSA), wie Handschuhe, Masken, Schutzbrillen und Laborkittel, um den direkten Kontakt mit biologischen Materialien zu minimieren.
- Belüftung: Gewährleistung einer ausreichenden Belüftung in Arbeitsbereichen, um die Konzentration von Schadstoffen zu verringern.
3. Hygienemaßnahmen:
- Regelmäßige Schulungen zur Hygiene, z. B. das richtige Händewaschen und die Verwendung von Desinfektionsmitteln.
- Bereitstellung von geeigneten Reinigungs- und Desinfektionsmitteln, um Oberflächen und Arbeitsgeräte regelmäßig zu reinigen.
4. Schulung und Unterweisung:
- Arbeitnehmer:innen sollten regelmäßig geschult werden, um über die Risiken und den sicheren Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen informiert zu sein.
- Unterweisungen über Notfallmaßnahmen und Erste-Hilfe-Maßnahmen im Falle einer Exposition.
Sicherheitsstandards in Deutschland
- Biostoffverordnung (BioStoffV): Regelt den Sicherheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen und setzt die europäischen Richtlinien in nationales Recht um.
- Allgemeines Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Verlangt die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, einschließlich der biologischen Risiken (§ 5).
- Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV): Regelt die arbeitsmedizinischen Vorsorgemaßnahmen für Beschäftigte, die mit biologischen Arbeitsstoffen arbeiten.
- Technische Regeln für biologische Arbeitsstoffe (TRBA): Geben spezifische Vorgaben zur sicheren Handhabung biologischer Arbeitsstoffe und unterstützen Arbeitgeber:innen bei der Gefährdungsbeurteilung.