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Biologische Grenzwerte

Biologische Grenzwerte sind festgelegte Höchstwerte, die die maximal zulässige Konzentration bestimmter gefährlicher Stoffe, deren Abbauprodukte oder Indikatoren im biologischen Material von Arbeitnehmer:innen bestimmen. Dieses biologische Material kann beispielsweise Blut oder Urin sein. Biologische Grenzwerte geben an, bis zu welcher Menge diese Stoffe gesundheitlich als unbedenklich gelten. Die Festlegung dieser Werte basiert auf toxikologischen und arbeitsmedizinischen Erkenntnissen und dient dem Schutz der Gesundheit der Beschäftigten.

Es gibt eine offizielle Liste der biologischen Grenzwerte, die regelmäßig aktualisiert wird und Werte für verschiedene gefährliche Substanzen enthält. Diese Werte werden von Institutionen wie der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und dem Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) festgelegt. Diese Liste ist in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 903) dokumentiert und wird regelmäßig aktualisiert, um den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung zu tragen.

Anwendung biologischer Grenzwerte

Biologische Grenzwerte kommen in mehreren Bereichen zur Anwendung:

  • Überwachung der Exposition: Sie ermöglichen eine systematische Kontrolle der Exposition von Mitarbeitenden gegenüber gefährlichen Stoffen.
  • Medizinische Untersuchungen: In festgelegten Abständen werden Proben biologischen Materials entnommen, um die Konzentrationen der betreffenden Stoffe zu bestimmen.
  • Bewertung von Messergebnissen: Wenn die Messwerte die festgelegten Grenzwerte überschreiten, sind weiterführende Untersuchungen notwendig, um die Gesundheit der Beschäftigten zu bewerten und geeignete Maßnahmen einzuleiten.
  • Maßnahmen zur Risikominderung: Bei Überschreitungen der biologischen Grenzwerte können entsprechende Maßnahmen erforderlich sein, um die Exposition zu reduzieren, wie etwa verbesserte Arbeitsbedingungen oder die Nutzung persönlicher Schutzausrüstung.

Sicherheitsstandards in Deutschland

In Deutschland regeln die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 903) die biologischen Grenzwerte und konkretisieren die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) aktualisiert die Regeln regelmäßig auf Basis neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse. Die TRGS 903 gibt Arbeitgebern klare Vorgaben zur Einhaltung dieser Grenzwerte, und bei Abweichungen sind sie verpflichtet, den gleichen Gesundheits- und Arbeitsschutz für die Beschäftigten sicherzustellen.

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