Brandschutzhelfer
Ein/e Brandschutzhelfer:in ist eine speziell ausgebildete Person innerhalb eines Unternehmens, die für die Unterstützung bei der Brandverhütung und im Brandfall verantwortlich ist. Brandschutzhelfer ergänzen die Rolle des Brandschutzbeauftragten und tragen zum sicheren Betrieb des Unternehmens bei, indem sie dazu beitragen, Gefahren im Zusammenhang mit Bränden zu minimieren und auf Notfälle vorbereitet zu sein.
Aufgaben eines Brandschutzhelfers
- Erkennen von Brandgefahren: Identifikation und Beurteilung möglicher Brandquellen im Betrieb.
- Einsatz bei Entstehungsbränden: Löschen kleiner Brände, sofern dies gefahrlos möglich ist, unter Einsatz geeigneter Löschmittel.
- Unterstützung im Brandfall: Alarmierung der Feuerwehr und anderer zuständiger Personen. Sowie die Unterstützung bei der Evakuierung von Mitarbeitenden und Besuchern, um einen geordneten Ablauf sicherzustellen.
- Dokumentation: Protokollierung der Teilnahme an Schulungen, Übungen und Meldung von Sicherheitsmängeln.
Was beinhaltet die Ausbildung von Brandschutzhelfern?
Die Ausbildung von Brandschutzhelfern beinhaltet eine Kombination aus theoretischer Unterweisung und praktischer Übung. Zu den Inhalten der Ausbildung gehören:
Theoretische Inhalte:
- Grundlagen des Brandschutzes, einschließlich Verbrennungsvorgänge und häufige Brandursachen.
- Betriebliche Brandschutzorganisation, einschließlich Alarmierungswege und betriebsspezifische Brandgefahren.
- Funktionsweise und Eignung verschiedener Feuerlöscheinrichtungen gemäß den Brandklassen A, B, C, D und F.
- Risiken durch Brände, wie Rauch und thermische Gefährdungen.
- Verhaltensregeln im Brandfall, einschließlich der effektiven Nutzung von Feuerlöscheinrichtungen und der Evakuierung.
Praktische Inhalte:
- Handhabung und Funktion von Feuerlöscheinrichtungen.
- Löschtaktik und Einschätzung der eigenen Grenzen der Brandbekämpfung.
- Praktische Übungen mit unterschiedlichen Feuerlöscheinrichtungen und theoretischen Simulationen.
Die Ausbildung sollte alle drei bis fünf Jahre wiederholt werden, um die Kenntnisse der Brandschutzhelfer aktuell zu halten. Bei wesentlichen betrieblichen Änderungen kann eine frühere Wiederholung erforderlich sein.
Rechtliche Grundlagen in Deutschland
Die Notwendigkeit von Brandschutzhelfern ergibt sich aus verschiedenen rechtlichen Rahmenbedingungen, darunter:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Dieses Gesetz betont die Verantwortung des Arbeitgebers, für ein sicheres Arbeitsumfeld zu sorgen.
- DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention": Diese Vorschrift regelt die Notwendigkeit von Notfallmaßnahmen, einschließlich der Bestellung von Brandschutzhelfern.
- Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2): Diese Vorschrift legt Anforderungen an den Brandschutz in Arbeitsstätten fest, einschließlich der Qualifikation und Anzahl von Brandschutzhelfern.
Brandschutz und Notfallmanagement: Beratung & Schulung
Wie gut ist Ihr Brandschutz organisiert? Machen Sie hier unseren kostenfreien Quickcheck Brandschutz