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Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Elektrische Anlagen sind Zusammenschlüsse mehrerer elektrischer Betriebsmittel und umfassen alle fest installierten Systeme zur Energieverteilung und -nutzung, die mit elektrischer Energie betrieben werden (z. B. Stromverteilung in Gebäuden).

Elektrische Betriebsmittel sind einzelne Geräte oder Komponenten innerhalb einer elektrischen Anlage. Dazu zählen laut DGUV Vorschrift 3 alle Gegenstände, die elektrische Energie anwenden (z. B. Geräte zum Erzeugen, Fortleiten, Verteilen, Speichern, Messen, Umsetzen und Verbrauchen) oder für die Informationsübertragung und -verarbeitung genutzt werden (z. B. Geräte der Fernmelde- und Informationstechnik).

DGUV Vorschrift 3: Welche Geräte fallen unter die Vorschrift?

Die DGUV Vorschrift 3 regelt die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel und verpflichtet Arbeitgebende gegenüber den Berufsgenossenschaften, die darin festgelegten Sicherheitsvorgaben einzuhalten. Ihr Hauptziel ist der Schutz von Menschen vor elektrischen Gefahren am Arbeitsplatz.
Unter die DGUV Vorschrift 3 fallen:

  • Alle elektrischen Anlagen sowie die daran angeschlossenen und betriebenen elektrischen Betriebsmittel (Verbraucher), wie zum Beispiel Maschinen, Leuchten, Steckdosen, Verlängerungskabel, Computer oder Produktionsanlagen.
  • Auch nicht-elektrotechnische Anlagen, sofern sie sich in der Nähe elektrischer Anlagen und Betriebsmittel befinden und somit von deren Gefahrenpotenzial betroffen sein könnten.
    So wird sichergestellt, dass sowohl direkt als auch indirekt betroffene Geräte und Anlagen regelmäßig geprüft und sicher betrieben werden.

Wer darf die Prüfung durchführen?

Bei der Durchführung von Prüfungen spielt § 5 der DGUV Vorschrift 3 eine zentrale Rolle. Dieser Paragraf legt fest, dass Prüfungen ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder unter deren Leitung und Aufsicht durchgeführt werden dürfen.

Wie oft muss die Prüfung durchgeführt werden?

Die Häufigkeit der Prüfungen richtet sich nach Art, Einsatzort und Nutzungshäufigkeit des Betriebsmittels:

  • Ortsveränderliche Betriebsmittel (z. B. Verlängerungskabel, Handmaschinen):
    In der Regel alle 6 bis 24 Monate, abhängig vom Einsatzort und der Beanspruchung.
  • Ortsfeste Betriebsmittel und Anlagen (z. B. fest installierte Maschinen, Verteilungen):
    Meist alle 1 bis 4 Jahre, je nach Umgebungseinflüssen und Gefährdungsbeurteilung.
  • Vor der ersten Inbetriebnahme sowie nach jeder Änderung oder Instandsetzung ist eine Prüfung verpflichtend.
  • Die genauen Fristen werden durch eine Gefährdungsbeurteilung im Betrieb festgelegt und können im Einzelfall abweichen.

Sicherheitsstandards und gesetzliche Regelungen im Deutschland

Die DGUV Vorschrift 3 schreibt regelmäßige Prüfung und Dokumentation elektrischer Anlagen und Betriebsmittel vor. Werden die vorgeschriebenen Prüfungen nicht durchgeführt, drohen Bußgelder durch die Aufsichtsbehörden. Bei einem Unfall kann das Unternehmen haftbar gemacht werden (z. B. Regressforderungen der Berufsgenossenschaft). Im Schadensfall kann der Versicherungsschutz entfallen. Verantwortliche Personen (z. B. Unternehmer, Elektrofachkräfte) können auch strafrechtlich belangt werden.

Wichtige Begriffe rund um elektrische Anlagen und Betriebsmittel

  • Schutzleiter: Leiter, der gefährliche Berührspannungen ableitet.
  • DGUV V3-Prüfung: Gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung auf Sicherheit.

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