Erste Hilfe
Erste Hilfe bezeichnet die unmittelbar nach einem Unfall oder einer akuten Erkrankung eingeleitete Hilfeleistung, die dazu dient, Leben zu retten, Folgeschäden zu verhindern und die Zeit bis zum Eintreffen professioneller medizinischer Rettungskräfte zu überbrücken. Sie umfasst grundlegende Maßnahmen wie die Wundversorgung, die Stabilisierung der Vitalfunktionen sowie die Alarmierung des Rettungsdienstes.
Warum ist Erste Hilfe wichtig?
Schnelles und richtiges Handeln in Notfallsituationen kann entscheidend sein, um das Leben von Verletzten oder Erkrankten zu erhalten und deren Genesungschancen zu verbessern. Erste Hilfe kann schwere gesundheitliche Folgen verhindern und die Überlebensrate bei lebensbedrohlichen Ereignissen wie Herzstillstand oder Atemnot deutlich erhöhen.
Häufige Notfallsituationen im betrieblichen Umfeld
Im betrieblichen Umfeld treten häufig Unfälle wie Schnittverletzungen, Verbrennungen, Stürze, Kreislaufprobleme oder plötzliche Erkrankungen wie Herzinfarkte oder Schlaganfälle auf. Die Kenntnis der entsprechenden Erste-Hilfe-Maßnahmen ist daher essenziell.
Erste Hilfe Maßnahmen bei medizinischen Notfällen
Zu den grundlegenden Erste Hilfe Maßnahmen gehören:
- Bewusstseinsprüfung: Überprüfen, ob die betroffene Person ansprechbar ist.
- Notruf absetzen: Sofortige Verständigung der Rettungskräfte über die Notrufnummer 112, unter Angabe von Ort, Art und Umfang des Notfalls.
- Atemkontrolle: Feststellen, ob die Person normal atmet.
- Stabile Seitenlage: Bei bewusstlosen, aber atmenden Personen, um die Atemwege freizuhalten und Erstickungsgefahr zu vermeiden.
- Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW): Bei Atem- und Herzstillstand durch Herzdruckmassage und Beatmung Leben erhalten.
- Defibrillator einsetzen (AED): Anwendung eines automatisierten externen Defibrillators zur Wiederherstellung eines normalen Herzrhythmus.
Zur Ersten Hilfe können verschiedene Hilfsmittel eingesetzt werden wie z.B.:
- Verbandsmaterial
- Einmalhandschuhe
- Beatmungshilfen
- Rettungsdecke
- automatisierte externe Defibrillatoren (AED)
Je nach Situation können weitere Erste-Hilfe-Maßnahmen erforderlich sein, etwa die Behandlung von Blutungen, Schockbekämpfung, Versorgung von Verbrennungen oder Knochenbrüchen.
Vermeidbare Fehler bei der Ersthilfe
Fehlerhafte oder unüberlegte Handlungen können den Zustand der verletzten Person verschlechtern. Dazu zählen unter anderem das eigenmächtige Verabreichen von Medikamenten, das Entfernen von Fremdkörpern aus den Atemwegen ohne entsprechende Ausbildung sowie unnötige Bewegung von Verletzten, bei denen ein Verdacht auf Wirbelsäulenverletzungen besteht.
Gesetzliche Grundlage in Deutschland
In Deutschland besteht für jede Person die Pflicht zur Ersten Hilfe. Gemäß § 323c StGB (unterlassene Hilfeleistung) ist es strafbar, Hilfe bei Unglücksfällen zu unterlassen, wenn diese erforderlich und zumutbar ist.
Zur Ersten Hilfe sind folgende Personen verpflichtet:
- Privatpersonen: Zeugen und Zeuginnen eines Unfalls oder medizinischen Notfalls sind verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten.
- Beschäftigte im Betrieb: Gemäß ArbSchG §10 und DGUV Vorschrift 1 müssen Betriebe ausreichend Ersthelfer:innen stellen. Mitarbeitende, die in Erster Hilfe unterwiesen sind, dürfen die Hilfeleistung nicht verweigern. Nach der Hilfeleistung besteht eine Dokumentationspflicht.
- Ersthelfer:innen und medizinisches Personal: Sie tragen eine besondere Verantwortung für die sachgerechte und schnelle Durchführung der Ersten Hilfe.
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