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Fachkraft für Arbeitssicherheit

Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind Personen, die Unternehmen beim Arbeitsschutz und der Unfallverhütung unterstützen. Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) ist eine speziell ausgebildete Person, die Unternehmen in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes unterstützt.
Zu den Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit gehören, potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz zu erkennen, Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen zu entwickeln und die Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften sicherzustellen.

Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind:

  • Ingenieure, Meister oder Techniker mit einer zusätzlichen Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Sie können intern für einen Betrieb oder extern für mehrere Betriebe beratend tätig sein

Gesetzliche Regelungen für Fachkräfte der Arbeitssicherheit in Deutschland

Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und der DGUV Vorschrift 2 sind Arbeitgebende dazu verpflichtet Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SiFa) zu bestellen. Neben der beruflichen Qualifikation als Ingenieur, Techniker oder Meister und einer mindestens 2-jährigen praktischen Tätigkeit in diesem Beruf, ist außerdem eine sicherheitstechnische Fachkunde erforderlich.

Die Aufgaben und Arbeitsweise einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa)

  1. Analyse und Beurteilung: 
    Die Fachkraft untersucht Arbeitsplätze und -prozesse, identifiziert Gefahrenquellen und bewertet Risiken.
  2. Beratung und Planung: 
    Auf Basis der Gefährdungsbeurteilung schlägt die Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) passende Schutzmaßnahmen vor und plant die Umsetzung gemeinsam mit dem Unternehmen.
  3. Schulungen und Unterweisungen: 
    Die Fachkraft für Arbeitssicherheit informiert und schult die Mitarbeitende regelmäßig zu Themen wie Sicherheitsvorschriften und Erste Hilfe.
  4. Kontrolle und Verbesserung: 
    Regelmäßige Überprüfungen und die Anpassung der Maßnahmen sorgen dafür, dass das Sicherheitsniveau dauerhaft gegeben ist.

Gesetzliche Regelungen für Fachkräfte der Arbeitssicherheit in Deutschland

Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und der DGUV Vorschrift 2 sind Arbeitgebende dazu verpflichtet Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SiFa) zu bestellen. Neben der beruflichen Qualifikation als Ingenieur, Techniker oder Meister und einer mindestens 2-jährigen praktischen Tätigkeit in diesem Beruf, ist außerdem eine sicherheitstechnische Fachkunde erforderlich.

Weitere wichtige Begriffe im Zusammenhang mit Fachkräften für Arbeitssicherheit

  • Gefährdungsbeurteilung: Systematische Ermittlung und Bewertung von Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz.
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Zentrales Gesetz zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter.
  • Betriebsarzt: Spezialist, der Unternehmen in medizinischen Fragen des Arbeitsschutzes berät und eng mit der SiFa zusammenarbeitet.
  • Unfallverhütungsvorschriften (UVV): Verbindliche Richtlinien der Berufsgenossenschaften zur Vermeidung von Arbeitsunfällen.

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