Gase
Gase sind ein Zustand der Materie, in dem sich Teilchen (Atome oder Moleküle) frei und unabhängig bewegen können. Sie haben keine feste Form oder ein bestimmtes Volumen, sondern füllen den gesamten verfügbaren Raum aus. Gase können in beliebigen Mischungsverhältnissen kombiniert werden und sind unter Druck komprimierbar. Laut der CLP-Verordnung (Verordnung über die Einstufung, Bewertung und Kennzeichnung von Chemikalien) sind Gase definiert als Stoffe oder Gemische, die bei 50 ºC einen Dampfdruck von 300 kPa (3 bar) aufweisen oder bei 20 ºC und einem Standarddruck von 101,3 kPa vollständig gasförmig sind.
Arten von Gasen
- Entzündbare Gase: Diese Gase können bei Kontakt mit einer Zündquelle in Luft brennen oder explodieren wie z.B. Wasserstoff, Methan, Acetylen, Propan und Butan.
- Gesundheitsgefährliche Gase: Diese Gase können gesundheitliche Schäden verursachen und sind oft giftig, reizend, ätzend oder haben andere gesundheitsschädliche Auswirkungen. Gesundheitsgefährliche Gase sind z.B. Kohlenmonoxid, Schwefelwasserstoff, Ammoniak und Ozon.
- Oxidierende Gase: Oxidierende Gase (früher als brandfördernde Gase bezeichnet) fördern die Verbrennung anderer Materialien, indem sie Sauerstoff liefern oder dessen Wirkung verstärken. Beispiele: Sauerstoff, Lachgas (Distickstoffmonoxid) und Chlor.
- Inerte Gase: Inerte Gase sind Gase, die unter den gegebenen Betriebs- und Lagerbedingungen nicht chemisch reagieren. Diese Gase sind keiner Gefahrenklasse im Sinne der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zugeordnet und gelten in der Regel als gesundheitlich unbedenklich. Sie können jedoch durch Verdrängung des Luftsauerstoffs erstickend wirken. Stickstoff, Argon und Helium sind Beispiele für inerte Gase.
- Chemisch instabile Gase: Diese Gase können unter bestimmten Bedingungen chemisch reagieren und explosive oder exotherme Reaktionen erzeugen. Beispiele für chemisch instabile Gase sind unter anderem Acetylen, Äthylen und Propylen.
Bedeutung des Arbeitsschutzes bei der Handhabung von Gasen
Gase können erhebliche Gesundheits- und Sicherheitsrisiken für Beschäftigte darstellen. Viele Gase sind giftig, explosiv oder können in hohen Konzentrationen eine Erstickungsgefahr darstellen. Das Einatmen gefährlicher Gase kann akute oder chronische Gesundheitsprobleme hervorrufen, während brennbare Gase in der Luft explosive Gemische bilden können. Daher ist der sichere Umgang mit Gasen ein zentrales Thema im Arbeitsschutz, um Arbeitsunfälle und Gesundheitsrisiken zu minimieren.
Schutzmaßnahmen für den Umgang mit Gasen
- Belüftung: Gewährleisten einer ausreichenden Luftzirkulation in Arbeitsbereichen, in denen Gase verwendet werden.
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Bereitstellung geeigneter Atemschutzmasken, Schutzbrillen und weiterer Schutzkleidung je nach Gasart.
- Sichere Lagerung: Gase sollten in entsprechenden, gekennzeichneten Behältern gelagert werden, die für den jeweiligen Gaseinsatz geeignet sind.
- Detektionssysteme: Verwendung von Gasdetektoren, um gefährliche Gaskonzentrationen frühzeitig zu identifizieren.
- Schulung: Regelmäßige Unterweisungen der Beschäftigten über die Gefahren, den sicheren Umgang und Notfallmaßnahmen.
Sicherheitsstandards in Deutschland
In Deutschland unterliegt der Umgang mit Gasen und der Betrieb von gasführenden Anlagen verschiedenen gesetzlichen Regelungen und Sicherheitsstandards:
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV): Regelt den Umgang mit Gefahrstoffen, denen Gefährdungen nach dem Chemikaliengesetz zugeordnet sind, einschließlich spezifischer Vorschriften zum Brand- und Explosionsschutz.
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Enthält Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen (z. B. Druckbehälter und Rohrleitungssysteme) und legt Prüfungen in explosionsgefährdeten Bereichen fest.
- Technische Regeln (TRGS): Konkretisieren Anforderungen für den Umgang mit Druckgasen, einschließlich Regelungen zu Prüfungen und Sicherheitsmaßnahmen für explosionsfähige Gemische (z. B. TRGS 407, TRGS 720).