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Ladungssicherung

Eine Ladungssicherung bezeichnet die Maßnahmen, die ergriffen werden, um eine Ladung auf einem Fahrzeug oder einem Transportmittel so zu sichern, dass sie während des Transports nicht verrutscht, umfällt oder herunterfällt. Beispiele für eine Ladungssicherung sind das Verwenden von Zurrgurten, Spannstangen, Antirutschmatten oder Netzen.Sie trägt dazu bei, dass die Ladung unbeschädigt am Zielort ankommt und somit Kosten für Reparaturen oder Ersatzteile einspart.

Durchführung der Ladungssicherung

Eine Ladungssicherung sollte immer in mehreren Schritten durchgeführt werden. Zunächst muss die Ladung so auf dem Fahrzeug platziert werden, sodass sie stabil und gleichmäßig verteilt ist. Anschließend sollten Zurrgurte oder Spannstangen verwendet werden, um die Ladung festzuzurren und zu fixieren. Antirutschmatten oder Netze können zusätzlich verwendet werden, um ein Verrutschen oder Herunterfallen der Ladung zu verhindern.

Gesetzliche Vorschriften zur Ladungssicherung

Die wichtigsten Regelungen zur Ladungssicherung sind im Straßenverkehrsgesetz (StVG) und in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) festgelegt.

Straßenverkehrsgesetz (StVG): § 22 StVG: Hier wird die allgemeine Pflicht zur Ladungssicherung geregelt. Fahrzeugführer sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihre Ladung sicher und vorschriftsmäßig verstaut ist, um Gefahren oder Belästigungen für andere Verkehrsteilnehmer zu vermeiden.

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO): § 22 StVO: Dieser Paragraph enthält allgemeine Anforderungen an die Ladungssicherung. Er legt fest, dass die Ladung so zu verstauen und zu sichern ist, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen kann.

§ 23 StVO: Hier werden konkrete Anforderungen an die Sicherung von Ladung auf Fahrzeugen geregelt, einschließlich der Verwendung von Sicherungsmitteln wie Spanngurten, Netzen oder Zurrketten.

§ 24 StVO: Dieser Paragraph behandelt die Sicherung von Ladung auf Fahrzeugen mit Anhängern.

§ 30 StVO: Hier sind die Kennzeichnungsvorschriften für Fahrzeuge mit überhängender Ladung enthalten.

Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR): ASR A 1.2: Diese Arbeitsstättenregel enthält Anforderungen an die Sicherung von Ladung auf Nutzfahrzeugen und Anhängern und gibt Hinweise zur Auswahl und Verwendung von Sicherungsmitteln.

Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (DGUV Vorschrift 70): Diese Vorschrift enthält Regelungen zur Sicherung von Ladung bei gewerblichen Transporten und Arbeitsmitteln.

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