Laserstrahlung
Laserstrahlung ist eine Form von künstlich erzeugter optischer Strahlung. Es wird durch einen Prozess erzeugt, bei dem Lichtteilchen, die sogenannten Photonen, in einer bestimmten Weise angeregt werden. Laserlicht hat einige besondere Eigenschaften: Es ist eine einzige Farbe (monochromatisch), sehr geradlinig und kann genau fokussiert werden.
Gefahren durch Laserstrahlung
Laserstrahlung birgt diverse Gefahren, insbesondere für Augen und Haut. Die Effekte der Laserstrahlung hängen von der Wellenlänge, der Intensität und der Dauer der Bestrahlung ab. Folgende Gefahren sind besonders relevant:
- Photochemische Wirkungen: Diese treten bei geringer Bestrahlungsstärke längeren Bestrahlungsdauern auf. Sie können zu Schädigungen oder gezielten Zerstörungen von Gewebe führen, etwa in der Tumorbehandlung.
- Thermische Wirkungen: Bei höheren Intensitäten und kürzeren Bestrahlungsdauern (Millisekunden bis Sekunden) können Gewebe gezielt verbrannt oder verdampft werden, was in chirurgischen Anwendungen genutzt wird.
- Augenverletzungen: Laserstrahlung im Bereich von 400 bis 1200 nm kann das Auge durchdringen und irreversible Schäden wie Blutungen, Netzhautablösungen oder Zerstörung von Netzhautbereichen verursachen.
- Hautverätzungen: Bei medizinischen Anwendungen können durch mangelnden Schutz Verbrennungen an der Haut auftreten.
- Brand- und Explosionsrisiken: Laserstrahlung kann bei Kontakt mit brennbaren Materialien Brand- oder Explosionsgefahr hervorrufen.
Anwendungsbereiche von Laserstrahlung
Laser werden in verschiedenen Bereichen eingesetzt, darunter in der Medizin (z.B. zur Tumorbehandlung oder in der Augenheilkunde), der Materialbearbeitung (z.B. Schneiden, Schweißen, Beschriften) sowie in der Forschung und Kommunikation. Ihre präzise Steuerung und hohe Effizienz machen sie für viele Anwendungen unentbehrlich.
Sicherheitsmaßnahmen
Um die Gefahren von Laserstrahlung zu minimieren, sind mehrere Sicherheitsmaßnahmen erforderlich:
- Technische Schutzmaßnahmen: Dazu zählen die bauliche Umhausung von Lasereinrichtungen, Verwendung von Laserschutzwänden und Anpassung der Fenster und Wände an die potentielle Laserstrahlung.
- Zugangsregelungen: Der Betreiber muss sicherstellen, dass sich keine unbefugten Personen in den Laserbereichen aufhalten. Dazu können bauliche oder organisatorische Maßnahmen wie Stellwände dienen.
- Persönliche Schutzausrüstung: Laserschutzbrillen sind unerlässlich und müssen auf die jeweilige Wellenlänge und Leistungsdichte des verwendeten Lasers abgestimmt sein.
- Risikobeurteilung: Der Betreiber führt eine Gefährdungsbeurteilung durch und legt zusätzliche Schutzmaßnahmen fest, wenn die technische Sicherheit nicht ausreicht. Dabei kann er Fachkundige oder einen Laserschutzbeauftragten hinzuziehen.
Sicherheitsstandards in Deutschland
In Deutschland gelten verschiedene rechtliche und normative Vorgaben im Umgang mit Laserstrahlung:
- EG Maschinenrichtlinie: Diese Richtlinie legt die Anforderungen für Maschinen und Geräte mit Laserstrahlung fest, um den Schutz der Beschäftigten zu gewährleisten.
- Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (OStrV): Regelt den Schutz von Mitarbeitenden vor gefährlichen optischen Strahlungen.
- DIN EN 60825: Regelt sicherheitstechnische Anforderungen für Lasereinrichtungen, einschließlich Normen für Laserschutzwände (DIN EN 60825-4) und Laserschutzbrillen (DIN EN 207).
- Technische Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (TROS): Diese geben spezifische Vorgaben zur sicheren Nutzung von Lasern.
Rechtskonformer Arbeitsschutz nach ASiG (ias-gruppe.de)