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Notduschen

Notduschen sind spezielle Sicherheitseinrichtungen, die in Arbeitsbereichen installiert werden, in denen Beschäftigte mit gefährlichen Stoffen wie ätzenden Chemikalien, Laugen, Säuren oder anderen gesundheitsschädlichen Substanzen in Berührung kommen können. Sie dienen dazu, im Falle eines Unfalls eine sofortige und großflächige Spülung des Körpers oder einzelner Körperteile zu ermöglichen, um Verletzungen durch chemische Verätzungen oder andere Schadstoffe zu minimieren oder zu verhindern. Notduschen sind Teil der betrieblichen Erste-Hilfe-Maßnahmen und tragen wesentlich zur Unfallverhütung und zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz bei.

Anforderungen an eine Notdusche

Die Anforderungen an Notduschen sind in verschiedenen Normen und Vorschriften geregelt, insbesondere in der DIN EN 15154 sowie den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS). Wichtige Kriterien sind:
Schnelle Erreichbarkeit: Die Notdusche muss innerhalb von maximal 10 Sekunden (etwa 5 Meter Entfernung) vom Gefahrenbereich erreichbar sein.

  • Einfache und sofortige Aktivierung: Die Auslösung erfolgt in der Regel durch einen leicht zugänglichen Hebel oder Zugriff, der auch mit Handschuhen bedient werden kann.
  • Wasserdurchfluss: Die Notdusche muss einen ausreichenden Wasserdurchfluss von mindestens 60 Litern pro Minute gewährleisten, um den Körper effektiv zu spülen.
  • Dauer der Spülung: Die Dusche sollte mindestens 15 Minuten lang kontinuierlich Wasser liefern können.
  • Temperatur des Wassers: Idealerweise sollte das Spülwasser lauwarm sein (zwischen 15 und 37 Grad Celsius), um weitere Schädigungen durch Kälteschock oder Hitze zu vermeiden.
  • Kennzeichnung: Notduschen müssen gut sichtbar und dauerhaft mit einem grünen Sicherheitszeichen (Piktogramm „Augenspülung/Notdusche“) gekennzeichnet sein.
  • Regelmäßige Wartung: Um die Funktionsfähigkeit sicherzustellen, sind regelmäßige Inspektionen und Funktionsprüfungen vorgeschrieben.


Arten von Notduschen

Notduschen gibt es in verschiedenen Ausführungen, die je nach Einsatzbereich und Art der Gefährdung ausgewählt werden. Die wichtigsten Typen sind:

  1. Körpernotduschen (Ganzkörperduschen): Diese Notduschen sind so konzipiert, dass sie den gesamten Körper schnell und großflächig mit Wasser überfluten. Sie werden meist in Bereichen eingesetzt, in denen Gefahrstoffe auf die Haut gelangen können, wie z. B. in chemischen Laboren oder der Industrie. Die Duschen sind fest installiert und verfügen über einen großen Duschkopf, der einen breiten Wasserstrahl verteilt.
  2. Augenduschen (Augenspülstationen): Augenduschen sind speziell für die schnelle Spülung der Augen konzipiert. Sie verfügen über zwei separate Wasserstrahlen, die sanft und gezielt auf die Augen gerichtet sind, um Verätzungen oder Fremdkörper auszuspülen. Augenduschen sind häufig in unmittelbarer Nähe von Arbeitsplätzen mit Gefahrstoffen installiert.
  3. Kombinierte Körper- und Augenduschen: Diese Geräte vereinen die Funktionen von Körper- und Augenduschen in einer Einheit. Sie ermöglichen sowohl die großflächige Spülung des Körpers als auch die gezielte Spülung der Augen an einem Standort. Dies ist besonders praktisch in Bereichen mit hohem Risiko.
  4. Augenspülflaschen: Als Ergänzung oder Ersatz, wenn keine fest installierte Augendusche mit fließendem Wasser verfügbar ist, werden Augenspülflaschen mit steriler Spüllösung verwendet. Sie sind mobil und können schnell an den Unfallort gebracht werden, bieten jedoch keine Dauerlösung für eine längere Spülzeit.


Sicherheitsstandards in Deutschland

In Deutschland sind die Anforderungen an Notduschen durch mehrere verbindlichen Vorschriften und Normen geregelt:

  • TRGS 526 „Laboratorien“: Verlangt die Bereitstellung von Körper- und Augenduschen mit Trinkwasserqualität in Laboren und regelt deren Platzierung und Zugänglichkeit. Augenspülflaschen sind nur zulässig, wenn kein fließendes Trinkwasser vorhanden ist.
  • ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“: Legt die Kennzeichnung von Notduschen mit dem grünen Piktogramm fest, um eine schnelle Auffindbarkeit zu gewährleisten.
  • DGUV Information 213-850 „Sicheres Arbeiten in Laboratorien“: Ergänzt die TRGS 526 mit Hinweisen zur sicheren Gestaltung von Laborarbeitsplätzen und zur Wartung von Notduschen.
  • DIN EN 15154 „Sicherheitsnotduschen“ (Teile 1 bis 6): Definiert technische Anforderungen an Konstruktion, Installation, Bedienbarkeit, Wasserdurchfluss und Spüldauer.

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