Schutzeinrichtungen
Schutzeinrichtungen sind technische Vorrichtungen, die dazu dienen, Beschäftigte vor Gefahren, die von Maschinen und Anlagen ausgehen, zu schützen. Sie werden eingesetzt, wenn Gefahrenstellen nicht durch konstruktive Maßnahmen vermieden werden können. Schutzeinrichtungen sind von zentraler Bedeutung für Arbeitgebende, Sicherheitsbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie für alle Beschäftigten in der produzierenden Industrie. Ein fundiertes Verständnis und die ordnungsgemäße Implementierung von Schutzeinrichtungen sind entscheidend, um das Risiko von Arbeitsunfällen zu minimieren und die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen.
Mangelhafte oder manipulierte Schutzeinrichtungen können vielfältige Gefahren verursachen. Dazu zählen unzureichende Schutzeinrichtungen, die zu niedrig oder nicht durchgriffsicher sind, sowie das Entfernen von Schutzgitter oder -hauben. Auch Manipulationen wie das Deaktivieren elektrischer Verriegelungen stellen ein Risiko dar. Die daraus resultierenden Gefahren können schwerwiegende Verletzungen nach sich ziehen, darunter mechanische Verletzungen durch unkontrollierte Maschinenbewegungen, Verbrennungen durch heiße Oberflächen und Verletzungen durch herabfallende oder herausspritzende Materialien.
Arten von Schutzeinrichtungen
Schutzeinrichtungen lassen sich in zwei Hauptkategorien unterteilen:
Trennende Schutzeinrichtungen:
- Feststehende trennende Schutzeinrichtungen: Stabile Barrieren, die den Zugang zu Gefahrenbereichen verhindern.
- Bewegliche trennende Schutzeinrichtungen: Diese können je nach Betrieb entweder mechanisch oder elektrisch betätigt werden.
- Annäherungsschutzeinrichtungen: Vorrichtungen, die auf Annäherung reagieren, z. B. durch Schaltbügel.
Nicht trennende Schutzeinrichtungen:
- Steuereinrichtungen mit selbsttätiger Rückstellung (Totmannschaltung): Diese erfordern, dass der Bediener während des Betriebs einen Schalter gedrückt hält.
- Zweihandsteuerung: Beide Hände müssen gleichzeitig auf Schaltern liegen, um den Betrieb zu aktivieren.
- Lichtschranken und Lichtvorhänge: Optische Sensoren, die Gefahren erkennen und Maschinen automatisch abschalten.
Anforderungen an Schutzeinrichtungen
Allgemeine Anforderungen an Schutzeinrichtungen sind:
- Stabilität: Schutzeinrichtungen müssen stabil gebaut sein und dürfen keine zusätzlichen Gefahren, wie Quetschgefahren, verursachen.
- Umgehungsschutz: Sie sollten nicht ohne Weiteres umgangen oder entfernt werden können. Das Entfernen sollte nur mit Werkzeug möglich sein.
- Abstand: Ein ausreichender Sicherheitsabstand zum Gefahrenbereich ist erforderlich, um das Erreichen von Gefahrenstellen zu verhindern.
- Beobachtbarkeit: Schutzeinrichtungen sollen die Sicht auf den Arbeitszyklus nicht unnötig einschränken.
- Zugänglichkeit: Sie sollten den notwendigen Zugang für Werkzeugwechsel oder Wartungsarbeiten ermöglichen, ohne dass eine Demontage erforderlich ist.
Sicherheitsstandards in Deutschland
In Deutschland gibt es umfassende Sicherheitsstandards für Schutzeinrichtungen, die durch verschiedene Gesetze, Verordnungen und Normen geregelt sind:
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist die deutsche Umsetzung der Richtlinie 89/655/EWG (Arbeitsmittelrichtlinie), später ersetzt durch Richtlinie 2009/104/EG, und regelt in Deutschland die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgebenden, die Benutzung von Arbeitsmitteln durch die Beschäftigten bei der Arbeit sowie die Errichtung und den Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen im Sinne des Arbeitsschutzes. Das in ihr enthaltene Schutzkonzept ist auf alle von Arbeitsmitteln ausgehenden Gefährdungen anwendbar.
- DGUV-Vorschriften: Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung gibt spezifische Vorschriften heraus, z.B. DGUV Information 213-054, Sicherheitskonzepte und Schutzeinrichtungen
- Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS): Konkrete Anforderungen für die sichere Verwendung von Anlagen, einschließlich Schutzeinrichtungen.
- Maschinenrichtlinie (2006/42/EG): Regelt die Sicherheit von Maschinen und erfordert angemessene Schutzeinrichtungen.
- DIN-Normen: DIN-Normen spezifizieren technische Anforderungen für verschiedene Schutzeinrichtungen wie z.B. DIN EN ISO 13857: Sicherheitsabstände, die verhindern sollen, dass Körperteile in Gefahrenbereiche gelangen.