Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
Die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung bezieht sich auf alle visuellen und akustischen Maßnahmen, die dazu dienen, vor Gefahren zu warnen und sicheres Verhalten am Arbeitsplatz anzuleiten. Sie informiert Beschäftigte, Besucher:innen sowie andere Personen über potenzielle Risiken und verdeutlicht die erforderlichen Schutzmaßnahmen. Die Kennzeichnung erfolgt durch verschiedene Mittel wie Sicherheitszeichen, Farbcodierungen, Leucht- oder Schallsignale sowie durch verbale Anweisungen oder Handgesten. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen sind wichtig, um Unfälle zu verhindern und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben zu gewährleisten. Sie helfen Mitarbeitenden, sich im Betrieb zu orientieren, kennzeichnen Fluchtwege und Notausgänge und weisen auf mögliche Gefahrenquellen hin. Ihre schnelle Erkennbarkeit und Verständlichkeit sind entscheidend, um effektiv zur Gefahrenprävention beizutragen.
Arten der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
Die ASR A1.3 definiert verschiedene Typen der Kennzeichnung:
1. Sicherheitszeichen – Symbole in geometrischen Formen und Farben, z. B.:
• Verbotszeichen (z. B. „Rauchen verboten“)
• Warnzeichen (z. B. „Achtung: Elektrische Spannung“)
• Gebotszeichen (z. B. „Gehörschutz tragen“)
• Rettungszeichen (z. B. „Notausgang“)
• Brandschutzzeichen (z. B. „Feuerlöscher“)
2. Leuchtzeichen – Lichtsignale, die in bestimmten Situationen verwendet werden.
3. Schallzeichen – Akustische Signale wie Alarme oder Sirenen.
4. Verbale Kommunikation – Sicherheitsanweisungen, die mündlich vermittelt werden.
5. Handzeichen – Festgelegte Gesten, z. B. zur Einweisung von Fahrzeugen oder Maschinenführern.
Sicherheitsstandards in Deutschland
In Deutschland gelten für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung verschiedene gesetzliche Vorgaben und Normen, die sich aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A1.3) ableiten. Diese setzen die EU-Richtlinie 92/58/EWG über Mindestvorschriften zur Kennzeichnung am Arbeitsplatz um.
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wie z.B. § 3a ArbStättV: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen sind erforderlich, wenn Risiken nicht durch andere Maßnahmen vermieden werden können.
- Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR A1.3): Die ASR A1.3 konkretisiert die Anforderungen der ArbStättV und enthält detaillierte Vorgaben zur Gestaltung, Platzierung und Wartung von Kennzeichnungen wie z.B. Vorgaben zu Sicherheitszeichen, Farben, Leuchtzeichen, Schallzeichen, Handzeichen und verbaler Kommunikation.
- DIN-Normen für Sicherheitskennzeichnungen: Beispiel: DIN EN ISO 7010: Standardisierte Sicherheitszeichen für Verbots-, Warn-, Gebots-, Rettungs- und Brandschutzkennzeichnung oder DIN 67510-1: Anforderungen an langnachleuchtende Sicherheitszeichen (z. B. Notausgangsschilder).
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) & Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 201): Vorgaben zur Kennzeichnung von Lagerbereichen, Behältern und Rohrleitungen mit Gefahrstoffen.