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Telearbeit

Telearbeit bezeichnet Arbeitsformen, bei denen Beschäftigte zumindest einen Teil ihrer Arbeit mithilfe eines vom Arbeitgebenden bereitgestellten Kommunikationsmittels außerhalb des betrieblichen Arbeitsplatzes erledigen. Es handelt sich um eine Form der Arbeit, bei der die Tätigkeit nicht am Geschäftssitz des Arbeitgebenden, sondern beispielsweise am Wohnort des Arbeitnehmenden ausgeführt wird. Telearbeit kann entweder die gesamte Arbeitszeit oder nur einen Teil davon umfassen.

In Deutschland gibt es Sicherheitsstandards für Telearbeit. Die Arbeitsstättenverordnung definiert Telearbeitsplätze als vom Arbeitgebenden fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten. Der Arbeitgebende muss auch die arbeitsmedizinische Vorsorge gemäß der ArbMedVV einhalten. Hier lesen Sie, worauf Arbeitgeber bei Telearbeit achten müssen.

Das sollte bei Telearbeit beachtet werden:

  1. Vereinbarung: Arbeitgebende und Arbeitnehmende müssen die Bedingungen der Telearbeit arbeitsvertraglich oder in einer Vereinbarung festlegen.
  2. Ausstattung: Der Arbeitgebende stellt die benötigte Ausstattung für den Telearbeitsplatz bereit, einschließlich Mobiliar, Arbeitsmitteln und Kommunikationseinrichtungen.
  3. Installation: Die Ausstattung wird im Privatbereich des Beschäftigten installiert.
  4. Kommunikation: Es werden klare Kommunikationswege und -regeln festgelegt, um die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden sowie zwischen den Teammitgliedern sicherzustellen.
  5. Arbeitszeit und -organisation: Die wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Telearbeit werden vereinbart. Der Arbeitnehmende organisiert seine Arbeit selbstständig und hält sich an die vereinbarten Arbeitszeiten.

Weitere wichtige Begriffe im Zusammenhang mit Telearbeit

  • Homeoffice: Eine Form der Telearbeit, bei der die Arbeit von zu Hause aus erledigt wird.
  • Mobiles Arbeiten: Eine Form der Telearbeit, bei der die Arbeit an verschiedenen Orten außerhalb des betrieblichen Arbeitsplatzes ausgeführt wird.