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Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI)

Der Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI) ist ein eingetragener, gemeinnütziger Verein mit Sitz in Wiesbaden. Er hat sich auf die Förderung von Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz am Arbeitsplatz spezialisiert. Gegründet im Jahr 1951, ist der VDSI mittlerweile der größte Fachverband in Deutschland und verfolgt überparteiliche sowie überkonfessionelle Ziele. Der Verband verfolgt selbstlose Zwecke, die nicht primär wirtschaftlicher Natur sind. Zu seinen Aufgaben gehört die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den Bereichen Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz durch Fachveranstaltungen, den Austausch von Erfahrungen und die Mitwirkung bei der Erstellung relevanter Gesetze, Verordnungen und Normen.

Ziele des Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI)

Die zentralen Ziele des VDSI umfassen:

  • Förderung von Sicherheit und Gesundheit: Verbesserung der Arbeitsbedingungen durch Minimierung von Risiken und Gefahren am Arbeitsplatz.
  • Vernetzung und Erfahrungsaustausch: Unterstützung und Förderung des Wissensaustauschs sowie der praktischen Erfahrungen unter den Mitgliedern.
  • Fachliche Weiterbildung: Einsatz für eine qualifizierte Aus- und Weiterbildung zur Stärkung der Kenntnisse und Fähigkeiten seiner Mitglieder.
  • Mitwirkung an der Gesetzgebung: Aktive Beteiligung an der Erarbeitung von Gesetzen, Verordnungen und Normen im Bereich Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz.
  • Öffentlichkeitsarbeit: Durchführung gezielter Informationskampagnen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit und relevanter gesellschaftlicher Gruppen für Sicherheits- und Gesundheitsfragen.

Wer kann Mitglied im VDSI werden?

Der VDSI steht allen offen, die in den Bereichen Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz tätig sind. Zu den Mitgliedern zählen:

  • Sicherheitsingenieure und Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die gemäß dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) arbeiten oder sich in einer entsprechenden Ausbildung befinden.
  • Personen in Beauftragten- oder Sachverständigenpositionen sowie Mitglieder von Organisationen, die in den genannten Bereichen aktiv sind.
  • Korporative Mitglieder wie Unternehmen und Verbände, die in diesen Bereichen Beschäftigte haben.
  • Unterstützende Mitglieder, die die Verbandsziele unterstützen, jedoch kein Stimmrecht in der Hauptversammlung besitzen.