Alarmpläne
Alarmpläne sind strukturierte Dokumente, die Anweisungen und Verfahren für den Umgang mit Notfällen wie Bränden, medizinischen Notfällen oder anderen sicherheitsrelevanten Vorfällen in einem Unternehmen festlegen. Ziel dieser Pläne ist es, eine effektive und koordinierte Reaktion zu gewährleisten, um die Sicherheit von Personen zu fördern und Schäden zu minimieren.
Inhalt eines Alarmplans
Ein umfassender Alarmplan sollte unter anderem Folgendes beinhalten:
- Alarmierungsprozeduren und kontaktierte Stellen.
- Evakuierungsstrategien, einschließlich sicherer Fluchtwege und Sammelpunkten.
- Zu erledigende Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Mitarbeitenden.
- Sicherheitsanweisungen, darunter Erste-Hilfe-Maßnahmen und Benutzung von Löschgeräten.
- Wichtige Kontakte, darunter Telefonnummern für Notfalldienste und interne Ansprechpartner:in.
- Verfahren zur regelmäßigen Schulung aller Mitarbeitenden in Bezug auf die Alarmpläne.
Sicherheitsstandards in Deutschland
In Deutschland sind folgende gesetzliche Vorgaben und Normen von Bedeutung:
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Legt die Notwendigkeit für Alarmpläne im Rahmen des Arbeitsschutzes fest.
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Gemäß § 10 ist der Arbeitgebende verpflichtet, geeignete Notfallmaßnahmen, einschließlich Alarmplänen, zu implementieren.
- Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR): Insbesondere ASR A2.2 beschreibt die Anforderungen an Alarmpläne und Maßnahmen gegen brennbare Materialien.
- DIN-Normen: Relevante Normen wie DIN 14095 für Feuerwehrpläne und die DGUV Vorschrift 1 für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.
Brandschutzbeauftragte, Brandschutzkonzept & Notfallplan
Wie gut ist Ihr Brandschutz organisiert? Machen Sie hier unseren kostenfreien Quickcheck Brandschutz