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Arbeitnehmerüberlassung

Eine Arbeitnehmerüberlassung ist ein Verfahren, bei dem ein Unternehmen Arbeitnehmende an ein anderes Unternehmen "ausleiht", um dort vorübergehend tätig zu sein. Hierbei wird der Arbeitsvertrag zwischen dem verleihenden Unternehmen (Verleiher) und dem Arbeitnehmenden geschlossen, während der Einsatz beim entleihenden Unternehmen (Entleiher) erfolgt. Der Arbeitnehmende erfüllt seine Aufgaben beim Entleiher, steht jedoch nach wie vor in einem Arbeitsverhältnis zum Verleiher.

Beispiele für Arbeitnehmerüberlassungen:

  • Eine Zeitarbeitsfirma leiht einem Industrieunternehmen einen Mitarbeitenden, um dessen vorübergehenden Personalbedarf zu decken.
  • Eine IT-Firma stellt einem anderen Unternehmen Programmierer:innen zur Verfügung, um einen Projektauftrag abzuschließen.
  • Eine Pflegeagentur entsendet Pflegekräfte in ein Altenheim, um dort in Zeiten personeller Engpässe auszuhelfen.

Gesetzliche Grundsätze in Deutschland

In Deutschland ist die Arbeitnehmerüberlassung im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt. Dieses Gesetz definiert die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Überlassung von Arbeitnehmenden und legt fest, dass sie nur in eng begrenzten Fällen und für einen begrenzten Zeitraum erfolgen darf. Hierdurch wird sichergestellt, dass Arbeitnehmerüberlassung nicht als Mittel zur Umgehung von Arbeits- und Sozialrecht missbraucht wird.

Ein zentraler Aspekt des AÜG ist die Höchstüberlassungsdauer. Diese legt fest, wie lange ein Leiharbeitnehmenden in einem Entleiherunternehmen tätig sein darf, bevor er als fest angestellter Mitarbeitender betrachtet wird. Diese Regelung soll sicherstellen, dass Arbeitnehmerüberlassung nicht dazu verwendet wird, dauerhafte Arbeitsverhältnisse zu umgehen.

Des Weiteren schreibt das AÜG vor, dass Leiharbeitnehmende die gleichen Arbeitsbedingungen und Vergütungen erhalten müssen wie die fest angestellten Mitarbeitenden des Entleiherunternehmens, sobald sie länger als neun Monate in demselben Unternehmen eingesetzt sind. Dies dient dem Schutz der Arbeitsbedingungen und Vermeidung von Lohn- und Sozialdumping.

Zusätzlich müssen Verleiherunternehmen die sozialen Sicherheitsbeiträge für ihre Arbeitnehmenden leisten und die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitszeiten und Pausezeiten einhalten. Diese Regelungen gewährleisten, dass Leiharbeitnehmende die gleichen sozialen Schutzrechte genießen wie fest angestellte Arbeitnehmende.

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