Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz umfassen alle Maßnahmen, Einrichtungen und Vorschriften, die nach dem Stand der Technik nötig sind, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu schützen. Im Fokus steht die Vermeidung von Unfällen, Verletzungen sowie arbeitsbedingten Gesundheitsrisiken.
Vorteile der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes für Arbeitgebende und Arbeitnehmende
Durch Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz können Arbeitgeber:innen das Risiko von Unfällen am Arbeitsplatz und damit verbundene Ausfallzeiten und Kosten geringhalten. Daher ist es im Interesse jedes Unternehmens, Arbeitsunfälle und gesundheitliche Gefahren am Arbeitsplatz so gering wie möglich zu halten. Arbeitnehmer:innen profitieren von einem sicheren Arbeitsumfeld, das sie vor gesundheitlichen Risiken schützt und ihr Wohlbefinden fördert.
Durch wen wird Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Unternehmen gewährleistet?
Die Gewährleistung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz wird durch folgende Personen im Unternehmen sichergestellt:
- Betriebsarzt
- Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Sicherheitsbeauftragte
- Arbeitsschutzausschuss
Wie wird Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb umgesetzt?
Zunächst erfolgt eine Gefährdungsbeurteilung, bei der potenzielle Risiken am Arbeitsplatz identifiziert werden. Darauf basierend werden Schutzmaßnahmen eingeführt, wie z.B.:
- Schulungen
- Technische Sicherheitsvorkehrungen
- Betriebliche Gesundheitsförderung
- Regelmäßige Kontrollen und Anpassungen
Rechtliche Grundlagen zur Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Deutschland
Die wichtigste Grundlage für den betrieblichen Arbeitsschutz ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Es gibt Betrieben Handlungsspielraum, um Schutzmaßnahmen an die unterschiedlichen Gegebenheiten jedes einzelnen Betriebs anzupassen.
Weitere zentrale rechtliche Grundlagen sind z.B.:
- Arbeitssicherheitsgesetz
- Betriebssicherheitsverordnung
- Gefahrstoffverordnung
- Berufsgenossenschaftliche Unfallverhütungsvorschriften
Arbeitgeber:innen sind verpflichtet, entsprechende Schutzmaßnahmen zur Arbeitssicherheit und Unfallverhütung durchzuführen und so einen sicheren Arbeitsplatz sicherzustellen. Dazu gehört insbesondere:
- Arbeitgeber sind verpflichtet, Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz zu beurteilen und über notwendige Schutzmaßnahmen zu entscheiden (Gefährdungsbeurteilung).
- Sie müssen für eine funktionierende Arbeitsschutzorganisation im Betrieb sorgen.
- Arbeitgeber müssen die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit unterweisen und Vorkehrungen für gefährliche Arbeitsbereiche und Arbeitssituationen treffen.
Unternehmen sind außerdem verpflichtet, Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten und für eine funktionierende Erste Hilfe zu sorgen. Dabei können sie die Beratungsleistungen ihrer Berufsgenossenschaften nutzen.
Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte sowie Sicherheitsbeauftragte unterstützen die Unternehmen bei der Umsetzung aller notwendigen Schutzmaßnahmen.
Die Überwachung der gesetzlichen Vorgaben erfolgt durch die Arbeitsschutzbehörden und die Unfallversicherungsträger.
Weitere wichtige Begriffe im Zusammenhang mit Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
- Gefährdungsbeurteilung: Analyse von Gefahren am Arbeitsplatz
- Betriebliches Gesundheitsmanagement: Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit der Beschäftigten
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Ausrüstung zum Schutz vor Gefahren
- Unfallverhütungsvorschriften: Regeln zur Vermeidung von Arbeitsunfällen