Aufsichtspersonen
Aufsichtspersonen sind fachkundige Personen, die sicherheits- und gesundheitsrelevante Aspekte am Arbeitsplatz erfasst und beurteilt. Sie sind bei einer Berufsgenossenschaft oder einem anderen Unfallversicherungsträger angestellt und beraten Mitgliedsbetriebe im Arbeitsschutz sowie bei der Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften.
Aufsichtspersonen besichtigen Betriebe, beraten Verantwortliche, unterstützen die Umsetzung von Präventionsmaßnahmen, schulen Mitarbeitende und kontrollieren die Wirksamkeit der Maßnahmen. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse fließen in die Weiterentwicklung von Sicherheitsstandards, Vorschriften und Regeln ein.
Wie Aufsichtspersonen den Arbeitsschutz stärken und Prävention am Arbeitsplatz fördern
Aufsichtspersonen tragen wesentlich zur Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten sowie zum Arbeits- und Gesundheitsschutz bei. Sie helfen dabei, Risiken frühzeitig zu erkennen, Unfälle zu vermeiden und leisten somit einen Beitrag zu einem sicheren, effizienteren Betrieb. In Unternehmen, die nicht regelmäßig von Aufsichtspersonen kontrolliert und beraten werden, bleiben Sicherheitsmängel häufig unentdeckt und können schwerwiegende Folgen haben.
Aufgaben und Tätigkeiten von Aufsichtspersonen im Arbeitsschutz
Betriebsorganisatorische Aufgaben:
- Beratung zur ergonomischen Gestaltung von Arbeitsplätzen
- Unterstützung bei der Optimierung der betrieblichen Ablauforganisation
- Begleitung der Arbeitsschutzorganisation im Betrieb
- Förderung eines systematischen Arbeitsschutzes
- Beratung zur Einführung und Verbesserung von Managementsystemen
Technische Aufgaben:
- Prüfung relevanter Sicherheitsfunktionen an Maschinen
- Beratung zu Sicherheits- und Gesundheitsschutzaspekten an Maschinen
- Analyse der betrieblichen Lärmsituation, Begleitung von Messungen und Beratung zur Lärmminderung
- Unterstützung bei der Reduzierung von Emissionen gefährlicher Stoffe und Beratung zur sicheren Verwendung,
- Handhabung und Lagerung von Gefahrstoffen
- Hilfestellung bei Brand- und Explosionsgefahren
Gesetzliche Regelungen für Aufsichtspersonen in Deutschland
Aufsichtspersonen sind das Bindeglied zwischen Unfallversicherungsträgern und Unternehmen. Nach § 14 SGB VII haben die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung den Auftrag, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Sie müssen dazu gemäß § 17 SGB VII eine ausreichende Anzahl an Aufsichtspersonen beschäftigen, um eine wirksame Überwachung und Beratung sicherzustellen.
Weitere wichtige Begriffe
- Berufsgenossenschaft: Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, der Aufsichtspersonen beschäftigt.
- Gefährdungsbeurteilung: Systematische Bewertung aller arbeitsbedingten Gefährdungen, häufig unterstützt durch Aufsichtspersonen.