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Brandschutzordnung

Der Unternehmer hat ebenso wie den Arbeitsschutz auch den Brandschutz und Notfallmaßnahmen zu planen, so besagt es §10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Als Arbeitsgrundlage dafür dient dem Unternehmer das Brandschutzkonzept des Gebäudes. Darin sind die Anforderungen an den Betrieb des Gebäudes beschrieben. In älteren Gebäuden ist dies die Bauge­nehmigung. Als Stand der Technik, wie der Brandschutz zu organisieren ist, gilt die DIN 14096 „Brandschutz­ordnung – Regeln für das Erstellen und das Aushängen“. Sie gibt vor, nach welchen Gesichtspunkten und in welchem Umfang eine Brandschutzordnung (BSO) gestaltet wird.

Was sind die Bestandteile einer Brandschutzordnung (BSO)?

Die Brandschutzordnung beinhaltet:

  • Regeln für das Verhalten von Personen innerhalb eines Gebäudes oder eines Betriebes im Brandfall
  • und die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Bränden.

Die Brandschutzordnung besteht aus 3 Teilen:

  • Teil A: Aushang „Verhalten im Brandfall“
    Grundregeln für das Verhalten im Brandfall für Beschäftigte und Besucher.
    Richtet sich an alle (auch nur vorrübergehend) im Gebäude oder Betrieb anwesende Personen.
  • Teil B: Anweisung für Beschäftigte im betreffenden Gebäude (Geltungsbereich / Vorbeugender Brandschutz / Verhalten im Brand­fall / Verhalten nach Bränden)
    Richtet sich an alle Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben und beinhaltet betriebliche und organisatorische Maßnahmen zur Brandverhütung, sowie Hinweise zum richtigen Verhalten im Gefahrenfall. Die Inhalte der Brandschutzordnung Teil B sind jährlich zu unterweisen.
  • Teil C: Anweisung für Beschäftigte, die im vorbeugenden Brandschutz und im Brandfall besondere Aufgaben wahrzu­nehmen haben
    Richtet sich an Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben, welche über ihre allgemeinen Pflichten hinausgehen (z.B. Brandschutzhelfer:innen).

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