Brandschutzunterweisung
Eine Brandschutzunterweisung ist eine strukturierte Schulungsmaßnahme, die Mitarbeitenden die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, um im Brandfall korrekt und sicher reagieren zu können. Sie ist ein elementarer Bestandteil der regelmäßigen Arbeitsschutzunterweisungen in Betrieben, da die Gefahren durch Brände in nahezu allen Arbeitsstätten vorhanden sind.
Das primäre Ziel der Brandschutzunterweisung ist es, das Bewusstsein für Brandrisiken zu schärfen und die Mitarbeitenden entsprechend zu schulen. Die Unterweisung leistet einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit am Arbeitsplatz und kann dazu beitragen, Gefahren für Dritte, wie Kunden und Besucher, zu minimieren.
Wer führt die Brandschutzunterweisung durch?
- Zuständige Führungskraft: Die Führungskraft, die im jeweiligen Bereich die Weisungsbefugnis hat, ist verantwortlich für die Durchführung der Brandschutzunterweisung. Diese Person sollte mit den relevanten Themen vertraut sein und die Unterweisung an die spezifischen Bedürfnisse und Risiken des Bereichs anpassen.
- Brandschutzbeauftragte: In vielen Unternehmen sind Brandschutzbeauftragte oder Sicherheitsfachkräfte ernannt, die entsprechend qualifiziert sind. Sie können die Unterweisungen leiten und sicherstellen, dass alle sicherheitsrelevanten Aspekte abgedeckt sind.
- Werks- oder Betriebsfeuerwehr: Soweit vorhanden, können Mitglieder der Werks- oder Betriebsfeuerwehr ebenfalls Verantwortung für die Durchführung von Brandschutzunterweisungen übernehmen, insbesondere wenn es um praktische Übungen mit Brandschutzeinrichtungen geht.
- Externe Fachkräfte: In einigen Fällen können externe Sicherheitsberater:innen oder Brandschutzexpert:innen hinzugezogen werden, um Schulungen durchzuführen oder Inhalte zu vermitteln.
Wie oft müssen Brandschutzunterweisungen durchgeführt werden?
- Vor Arbeitsaufnahme: Jede/r neue Mitarbeiter:in muss vor der Aufnahme ihrer/seiner Tätigkeit in Bezug auf Brandschutz unterwiesen werden. Diese Erstunterweisung ist entscheidend, um die neuen Mitarbeitenden über die spezifischen Brandschutzmaßnahmen und -vorkehrungen im Betrieb zu informieren.
- Jährliche Wiederholung: Nach der Erstunterweisung sind regelmäßige Auffrischungen erforderlich. Die Brandschutzunterweisungen sollten mindestens einmal jährlich wiederholt werden, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeitenden auf dem neuesten Stand bleiben und relevante Informationen regelmäßig in Erinnerung gerufen werden.
- Anlassbezogene Unterweisungen: Zusätzlich zu den regulären jährlichen Unterweisungen können anlassbezogene Unterweisungen erforderlich sein, etwa nach Änderungen im Betrieb, neuen Gefahren, der Einführung neuer Maschinen oder nach einem Brandereignis im Unternehmen.
Inhalte der Brandschutzunterweisung
- Allgemeine Grundlagen des Brandschutzes: Verständnis der Brandursachen und -klassen sowie präventive Maßnahmen zur Brandverhinderung.
- Betriebliche Brandschutzorganisation: Informationen über die Brandschutzordnung des Unternehmens, Zuständigkeiten und Ansprechpartner im Brandschutz.
- Verhalten im Brandfall: Anleitungen zur Alarmierung der Feuerwehr und zu Evakuierungsplänen, einschließlich Fluchtwegen und Sammelstellen.
- Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen: Praktische Übungen zur Verwendung von Feuerlöschern und Schulungen in Löschtechniken, angepasst an die jeweilige Brandgefahr.
- Besondere Risiken und Verfahren: Identifikation spezifischer Brandrisiken im Betrieb und Hinweise zur Nutzung von Schutzausrüstung in besonderen Situationen.
Rechtliche Grundlagen in Deutschland
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Regelt die allgemeine Pflicht des Arbeitgebenden zur Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten, einschließlich regelmäßiger Unterweisungen.
- DGUV Vorschrift 1: Diese Vorschrift legt fest, dass Arbeitsschutzunterweisungen, einschließlich Brandschutzunterweisungen, mindestens jährlich erfolgen müssen.
- ASR A2.2 (Maßnahmen gegen Brände): Enthält spezifische Anforderungen zur Gewährleistung des Brandschutzes in Arbeitsstätten und zur Durchführung von Schulungen.
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