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Explosionsschutzdokument

Ein Explosionsschutzdokument ist eine verpflichtende, schriftliche Dokumentation, die beschreibt, ob und wo in einem Betrieb Explosionsgefahren durch brennbare Gase, Dämpfe, Nebel oder Stäube bestehen und welche Schutzmaßnahmen getroffen werden, um diese Gefährdungen zu vermeiden oder zu beherrschen. 

Inhalte des Explosionsschutzdokuments

Das Dokument muss folgende Informationen enthalten:

  • Allgemeine Angaben: Betrieb, Arbeitsbereich, verantwortliche Personen, Erstellungsdatum.
  • Beschreibung der Gegebenheiten: Bauliche und technische Voraussetzungen, eingesetzte Stoffe, Arbeitsverfahren.
  • Stoffdaten: Sicherheitsrelevante Kenngrößen wie Flammpunkt, Explosionsgrenzen, Zündtemperatur.
  • Gefährdungsbeurteilung: Wo und unter welchen Bedingungen gefährliche explosionsfähige Gemische entstehen können.
  • Explosionsschutzkonzept: Maßnahmen zur Vermeidung von gefährlichen Gemischen und Zündquellen, ggf. Zoneneinteilung.
  • Organisatorische Maßnahmen: Verantwortlichkeiten, Unterweisungen, Prüfintervalle.
  • Dokumentation von Prüfungen: z. B. Absauganlagen oder Lüftungseinrichtungen nach BetrSichV.

Was ist bei der Erstellung zu beachten?

Für die Erstellung und Aktualisierung des Explosionsschutzdokuments ist die Unternehmensleitung verantwortlich. Sie trägt die Pflicht, das Dokument rechtzeitig - also vor Aufnahme von Tätigkeiten mit gefährlichen explosionsfähigen Gemischen - zu erstellen und regelmäßig zu überprüfen. Auch wenn die Unternehmensleitung diese Aufgabe innerhalb des Betriebs delegiert, etwa an eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder eine verantwortliche Führungskraft, bleibt die rechtliche Gesamtverantwortung bei ihr. Verfügt das Unternehmen nicht über die notwendige Fachkunde, muss externe Unterstützung hinzugezogen werden. In jedem Fall muss sichergestellt sein, dass das Dokument fachlich korrekt erstellt und an betriebliche Gegebenheiten angepasst ist.

Gesetzliche Grundlagen und Normen

Diese Vorschriften und Normen bilden die Grundlage für den sicheren Umgang mit Gasen und den Schutz der Beschäftigten. 

  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV): Besonders relevant sind § 6 und Anhang I.
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Hier sind insbesondere § 15 und Anhang 2 von Bedeutung.
  • Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS): Insbesondere die Regeln 720 bis 723 sind relevant.
  • DIN EN 1127-1: Diese Norm liefert Grundlagen zum Explosionsschutz.

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