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Infektionsschutz

Infektionsschutz ist der Schutz vor übertragbaren Krankheiten des Menschen. Sie umfasst Maßnahmen zur Prävention, Früherkennung und Verhinderung der Weiterverbreitung von Infektionen. Einige Beispiele für Infektionskrankheiten sind COVID-19, Influenza, Tuberkulose, Masern und Hepatitis.

Sie können schwerwiegende gesundheitliche Probleme verursachen und sogar tödlich sein. Infektionsschutzmaßnahmen wie Impfungen, Hygienemaßnahmen und Isolationsmaßnahmen können dazu beitragen, die Ausbreitung von Infektionskrankheiten zu verlangsamen oder zu stoppen.

Arbeitgebende sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Mitarbeitenden vor Infektionskrankheiten zu schützen. Dies kann durch Maßnahmen wie Hygienevorschriften, Impfungen und Schulungen zur Infektionsprävention erreicht werden.

Wie funktioniert Infektionsschutz?

Infektionsschutz umfasst verschiedene Maßnahmen, die je nach Art der Infektionskrankheit variieren können. Einige wichtige Schritte sind:

  • Hygienemaßnahmen: Regelmäßiges Händewaschen, Desinfektion von Oberflächen und Gegenständen, Tragen von Schutzkleidung wie Handschuhen und Masken.
  • Isolationsmaßnahmen: Trennung von infizierten Personen von gesunden Personen, um die Ausbreitung der Infektion zu verhindern.
  • Impfungen: Impfungen können dazu beitragen, die Ausbreitung von Infektionskrankheiten zu verlangsamen oder zu stoppen, indem sie die Anzahl der Personen reduzieren, die anfällig für die Krankheit sind.

Pflichten im Infektionsschutz

Das IfSG dient dem Schutz der Gesundheit von Beschäftigten und der Allgemeinheit vor übertragbaren Krankheiten. Hier sind einige der wichtigsten Pflichten eines Arbeitgebenden gemäß dem Infektionsschutzgesetz:

  1. Allgemeine Schutzmaßnahmen: Der Arbeitgebende ist verpflichtet, Maßnahmen zur Verhütung von Infektionen zu treffen. Dazu gehört die Bereitstellung von Desinfektionsmitteln, die Einhaltung von Hygienemaßnahmen und die Sicherstellung, dass die Arbeitsplätze sauber und hygienisch sind.
  2. Information und Unterweisung: Der Arbeitgebende muss seine Beschäftigten über Infektionsgefahren aufklären und über die notwendigen Schutzmaßnahmen informieren. Dies kann durch Schulungen und schriftliche Informationen erfolgen.
  3. Meldepflicht: Im Falle von bestimmten meldepflichtigen Krankheiten oder Krankheitsverdacht müssen Arbeitgebende die zuständigen Gesundheitsämter informieren.
  4. Arbeitsunfähige Beschäftigte: Arbeitgebende müssen darauf achten, dass arbeitsunfähige Beschäftigte mit bestimmten meldepflichtigen Krankheiten nicht am Arbeitsplatz erscheinen, um die Verbreitung von Krankheiten zu verhindern.
  5. Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM): Wenn Beschäftigte aufgrund einer Erkrankung längerfristig ausfallen, sind Arbeitgebende verpflichtet, ein betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten, um die Rückkehr der Mitarbeitenden in den Arbeitsprozess zu unterstützen.
  6. Impfangebote: In bestimmten Branchen oder Situationen kann der Arbeitgebende verpflichtet sein, Impfangebote für Beschäftigte bereitzustellen, insbesondere im Rahmen von Schutzimpfungen gegen bestimmte Infektionskrankheiten.
  7. Arbeitsmedizinische Vorsorge: In einigen Fällen kann eine arbeitsmedizinische Vorsorge erforderlich sein, um die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen.
  8. Besondere Schutzmaßnahmen: Je nach Art der Tätigkeit und den spezifischen Infektionsrisiken können besondere Schutzmaßnahmen erforderlich sein, wie z.B. das Tragen von Schutzkleidung oder die Einrichtung von Quarantänebereichen.
  9. Arbeitszeitregelungen: Der Arbeitgebende kann verpflichtet sein, flexible Arbeitszeitregelungen einzuführen, um die Ansteckungsgefahr zu minimieren, z.B. durch Homeoffice-Möglichkeiten.

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