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Was macht ein Betriebsarzt?

Arbeitsschutz

Ärzte, Berater und Coaches - die Arbeitsmediziner der ias-Gruppe in Ihrem Unternehmen.

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+49 800 3774444

ias health & safety GmbH:

+49 800 3691007

Aufgaben eines Arbeitsmediziners/Betriebsarztes

  • Beratung der Arbeitnehmenden durch den Betriebsarzt
  • Durchführung arbeitsmedizinischer Untersuchungen bei Bedarf
  • Arbeitsmedizinische Beurteilung der Arbeitnehmenden
  • Beobachtung der Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung
  • Mitwirkung des Betriebsarztes bei Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses (ASA-Sitzungen)
  • Regelmäßige Begehungen der Arbeitsstätten durch den Betriebsarztes mit Meldung von Mängeln an den Arbeitgeber, Vorschlägen zur Beseitigung und Unterstützung bei der Umsetzung der Maßnahmen
  • Untersuchung der Ursachen arbeitsbedingter Erkrankungen und Vorschläge zur Vorbeugung an den Arbeitgeber auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse
  • Unterstützung eines arbeitsschutzgerechten Verhaltens der Mitarbeiter
  • Mitwirkung bei Unterweisungen der Mitarbeiter zu Unfall- und Gesundheitsgefahren sowie bei der Schulung der Helfer in „Erster Hilfe“ und medizinischem Hilfspersonal

Auf Wunsch des Arbeitnehmers müssen Betriebsärzte diesem das Ergebnis arbeitsmedizinischer Untersuchungen mitteilen. Zu den Aufgaben der Betriebsärzte gehört es nicht, Krankmeldungen der Arbeitnehmer auf ihre Berechtigung hin zu überprüfen.  

Gesund und sicher am Arbeitsplatz – zu diesen Themen berät Sie Ihr Betriebsarzt:

Die Betriebsärzte unterstützen den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes. Dazu zählt die Beratung des Arbeitgebers und die sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen bei

  • der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen,
  • der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen,
  • der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln,
  • arbeitsphysiologischen, arbeitspsychologischen und sonstigen ergonomischen sowie arbeitshygienischen Fragen, (insbesondere des Arbeitsrhythmus, der Arbeitszeit und der Pausenregelung, sowie der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs und der Arbeitsumgebung),
  • der Organisation der "Ersten Hilfe" im Betrieb,
  • Fragen des Arbeitsplatzwechsels sowie der Eingliederung und Wiedereingliederung Behinderter in den Arbeitsprozess,
  • sowie der Beurteilung der Arbeitsbedingungen.

Häufig gestellte Fragen zum Betriebsarzt

Unsere Kurzfilme zeigen einen Einblick in die Arbeitspraxis des Betriebsarztes

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Wie läuft eine Arbeitsschutzausschuss-Sitzung ab?
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Die Arbeitsmedizinische Vorsorge durch den Betriebsarzt.
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Erfahren Sie wie eine Begehung durch den Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit abläuft.

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