Arbeitsschutz
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Was macht ein Betriebsarzt?
Ärzte, Berater und Coaches - die Arbeitsmediziner der ias-Gruppe in Ihrem Unternehmen.
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ias Aktiengesellschaft:
ias health & safety GmbH:
Gesund und sicher am Arbeitsplatz – zu diesen Themen berät Sie Ihr Betriebsarzt:
Die Betriebsärzte unterstützen den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes. Dazu zählt die Beratung des Arbeitgebers und die sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen bei
- der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen,
- der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen,
- der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln,
- arbeitsphysiologischen, arbeitspsychologischen und sonstigen ergonomischen sowie arbeitshygienischen Fragen, (insbesondere des Arbeitsrhythmus, der Arbeitszeit und der Pausenregelung, sowie der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs und der Arbeitsumgebung),
- der Organisation der "Ersten Hilfe" im Betrieb,
- Fragen des Arbeitsplatzwechsels sowie der Eingliederung und Wiedereingliederung Behinderter in den Arbeitsprozess,
- sowie der Beurteilung der Arbeitsbedingungen.
Aufgaben eines Arbeitsmediziners
Die Betriebsärzte haben die Aufgabe, die Arbeitnehmer zu beraten, nach Bedarf zu untersuchen, arbeitsmedizinisch zu beurteilen, sowie die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten. Darüber hinaus beobachten die Betriebsärzte die Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung, wirken bei ASA-Sitzungen mit und führen regelmäßig Begehungen der Arbeitsstätten durch, teilen festgestellte Mängel dem Arbeitgeber mit und schlagen Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel vor und wirken auf deren Durchführung hin. Betriebsärzte achten auf die Benutzung der Körperschutzmittel und untersuchen Ursachen von arbeitsbedingten Erkrankungen. Auf Basis der Untersuchungsergebnisse werden dem Arbeitgeber Maßnahmen zur Verhütung dieser Erkrankungen vorgeschlagen.
Betriebsärzte tragen dazu bei, dass sich alle Mitarbeiter den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung entsprechend verhalten und unterweisen sie insbesondere über die Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen sie bei der Arbeit ausgesetzt sind, sowie über die Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren. Darüber hinaus wirken sie bei der Einsatzplanung und Schulung der Helfer in "Erster Hilfe" und des medizinischen Hilfspersonals mit.
Auf Wunsch des Arbeitnehmers müssen Betriebsärzte diesem das Ergebnis arbeitsmedizinischer Untersuchungen mitteilen. Zu den Aufgaben der Betriebsärzte gehört es nicht, Krankmeldungen der Arbeitnehmer auf ihre Berechtigung hin zu überprüfen.