Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) umfasst alle Kleidungsstücke und Ausrüstungsgegenstände, die eine Person bei riskanten Tätigkeiten trägt oder einsetzt, um sich vor Gefahren für Gesundheit und Sicherheit zu schützen. Hierzu zählen nicht nur Schutzkleidung, sondern auch ergänzende Ausstattung.
Arten und Schutzfunktionen der PSA:
- Schutzkleidung (z. B. Overalls, Schutzanzüge, Warnwesten) schützt den Körper vor chemischen, biologischen und physikalischen Einflüssen wie Flüssigkeiten, Staub, Hitze oder Kälte.
- Hand- und Armschutz (z. B. Schutzhandschuhe, Armschützer) bewahrt vor mechanischen Verletzungen, Chemikalien, Hitze und Kälte.
- Schnitt- und Stechschutz (z. B. schnittfeste Handschuhe, Schutzschürzen) schützt gezielt vor scharfen oder spitzen Gegenständen.
- Atemschutz (z. B. Masken, Filtergeräte, Pressluftatmer) sichert die Atemwege gegen schädliche Stoffe wie Staub, Gase, Dämpfe oder Sauerstoffmangel.
- Fuß- und Knieschutz (z. B. Sicherheitsschuhe, Knieschoner) schützt vor mechanischen Einwirkungen, Chemikalien und belastenden Haltungen.
- Augen- und Gesichtsschutz (z. B. Schutzbrillen, Gesichtsschilde) verhindert Verletzungen durch Splitter, Chemikalien, Staub oder Strahlung.
- Kopfschutz (z. B. Helme, Helmsysteme) schützt vor herabfallenden Gegenständen, Anstoßen oder elektrischen Gefahren.
- Gehörschutz (z. B. Ohrstöpsel, Kapselgehörschutz) reduziert schädliche Lärmbelastung.
- Hautschutzmittel (z. B. Schutzcremes, Barrieremittel) unterstützen die Hautbarriere gegen schädliche Substanzen.
- PSA gegen Absturz (z. B. Auffanggurte, Sicherungsseile) verhindert Abstürze bei Arbeiten in der Höhe.
- PSA zur Rettung aus Höhen und Tiefen (z. B. Rettungsgurte, Abseilgeräte) ermöglicht sicheres Bergen in Notfällen.
- PSA gegen Ertrinken (z. B. Schwimm- oder Rettungswesten) bietet Auftrieb und Schutz bei Tätigkeiten in Wassernähe.
Risikokategorien Persönlicher Schutzausrüstungen gemäß EU-Verordnung 2016/425
- Kategorie I umfasst ausschließlich geringfügige Gefährdungen.
- Kategorie II umfasst Risiken, die nicht unter Kategorie I oder Kategorie III aufgeführt sind.
- Kategorie III umfasst ausschließlich die Risiken, die zu sehr schwerwiegenden Folgen wie Tod oder irreversiblen Gesundheitsschäden führen können.
Gesetzliche Grundlage
Die Nutzung von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) ist durch europäische und nationale Vorschriften streng geregelt. Die Verordnung (EU) 2016/425 legt seit 2016 die Anforderungen an Sicherheit und Zulassung von PSA fest. Ergänzend regeln Richtlinien und Verordnungen die korrekte Bereitstellung und Verwendung am Arbeitsplatz. In Deutschland verpflichtet das Arbeitsschutzgesetz (ArbschG) Arbeitgebende zur Gefährdungsbeurteilung und zum Schutz der Beschäftigten, wozu auch PSA gehört. Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) ergänzen die rechtlichen Anforderungen und geben konkrete Hinweise zur Nutzung von Schutzkleidung und anderen PSA-Arten. Diese Regelwerke gewährleisten einen hohen Schutzstandard und fördern die Sicherheit am Arbeitsplatz.