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Gefährdungsbeurteilung nach Mutterschutzgesetz (MuSchG) von Arbeitsplätzen für Schwangere

Arbeitsschutz

Arbeitsplätze sicher gestalten für werdende und stillende Mütter

Beruflich tätige Schwangere und stillende Mütter benötigen besonderen Schutz am Arbeitsplatz. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der Gefährdungsanalyse nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) und helfen Ihrem Unternehmen, sichere und rechtskonforme Arbeitsbedingungen zu schaffen.

Der Schutz der Gesundheit während der Schwangerschaft sowie bei stillenden Müttern und ihrer Kinder ist eine zentrale Verpflichtung des Arbeitgebers. Grundlage dafür bildet die individuelle Gefährdungsbeurteilung nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG). Dabei werden mögliche Risiken am Arbeitsplatz systematisch erfasst und bewertet. Auf Basis dieser Gefahrenanalyse werden gezielte Schutzmaßnahmen definiert, um unverantwortbare Gefährdungen zu vermeiden und Schwangeren sowie stillenden Müttern eine sichere und gesunde Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit zu gewährleisten.

Die gesetzlichen Anforderungen an diese Gefährdungsbeurteilung sind im § 10 Mutterschutzgesetz (MuSchG) in Verbindung mit dem § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) festgelegt.

Häufig gestellte Fragen zur Gefährdungsbeurteilung nach MuSchG

2018 trat eine Neuregelungen im Mutterschutzgesetz (MuSchG) in Kraft. Seitdem ist ein generelles Beschäftigungsverbot nur dann auszusprechen, wenn durch den Arbeitgeber geprüft wurde, ob durch Schutzmaßnahmen der Arbeitsplatz der schwangeren oder stillenden Arbeitnehmerin zumutbar umgestaltet werden kann, um deren Weiterbeschäftigung zu ermöglichen (§ 13 Abs. 1 MuSchG). Für die Arbeitgeber bedeutet dies, dass Beschäftigungsverbote aus betrieblichen Gründen nur dann möglich sind, wenn alle Maßnahmen scheitern.

Unter diesem Aspekt wird jeder Arbeitgeber verpflichtet, eine anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung für jede Tätigkeit im Unternehmen vorzunehmen.

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