Direkt zum Inhalt

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz

Gefährdungsbeurteilung (GB) im Mittelpunkt des Arbeitsschutzes

In vielen Vorschriften zur Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz taucht die „Gefährdungsbeurteilung“ auf, mit deren Hilfe Unternehmen die erforderlichen Schutzmaßnahmen selbst festlegen müssen.

Jetzt Angebot anfordern!

Gerne beraten wir Sie zur Gefährdungsbeurteilung oder erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot.

Zum Anfrageformular

Unsere Betriebsärzte,  Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Arbeitspsychologen stehen Ihnen bei der Durchführung der verschiedenen Gefährdungsbeurteilungen kompetent zur Seite. Wir unterstützen Sie bei:

  • Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz (GB Psych)   
  • Gefährdungsbeurteilung zur Verwendung von Arbeitsmitteln nach Betriebssicherheitsverordnung  (BetrSichV)
  • Gefährdungsbeurteilung zum Umgang mit Arbeitsstoffen und Gefahrstoffen (GefStoffV)
  • Gefährdungsbeurteilung zu Infektionsrisiken durch Biostoffe (BioStoffV)
  • Gefährdungsbeurteilung nach Mutterschutzgesetz (MuSchG)

Welchen Nutzen haben Sie durch unsere Experten?

  • Rechtskonforme Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben
  • Vollständige Dokumentation gegenüber den Aufsichtsbehörden
  • Verringerung des Risikos durch Einbeziehung der ias-Fachexperten
  • Verringerung von Arbeitsunfällen, arbeitsbedingten Erkrankungen und Ausfallzeiten
  • Geringer interner Zeitaufwand für die Erstellung der Gefährdungs- und Belastungsanalysen

Wie wird eine Gefährdungsbeurteilung erstellt? Unser Kurzfilm gibt einen Einblick.

Bitte akzeptieren Sie Marketing-Cookies um dieses Video anzusehen.
Bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung arbeiten Unternehmer, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt eng zusammen.

Sinn und Ziel der Gefährdungsbeurteilung ist, die körperlichen und psychischen Belastungen Ihrer Mitarbeiter zu kennen und die Gefahren am Arbeitsplatz durch entsprechende Schutzmaßnahmen nachhaltig zu reduzieren. Sofern möglich sollen Risiken völlig ausgeschlossen werden, damit Ihre Mitarbeiter erst gar nicht gefährdet werden.

Jetzt Angebot anfordern!

Fragen Sie Ihr unverbindliches und kostenfreies Angebot zur Gefährdungsbeurteilung an.

Zum Anfrageformular
Jetzt Angebot sichern