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Ganzheitliche Vorsorge in der Arbeitsmedizin

Die ganzheitliche Vorsorge berücksichtigt alle Arbeitsbedingungen und arbeitsbedingten Gefährdungen und stellt somit den idealen Ansatz für eine personalisierte Prävention dar.

Arbeitsmedizin

Im Jahr 2023 erreichte der Krankenstand in Deutschland erneut ein stark erhöhtes Niveau. Gesunde und leistungsstarke Mitarbeitende sind aber in Zeiten des zunehmenden Fachkräftemangels für Unternehmen einer der größten Erfolgsfaktoren für Weiterentwicklung und Wachstum. Dabei geht es nicht ausschließlich um wirtschaftlichen Erfolg, sondern auch um die Förderung einer starken Unternehmenskultur. Krankheitsbedingte Ausfälle haben sowohl Auswirkungen auf die Unternehmenskosten, vor allem aber auch auf den Zusammenhalt und die Produktivität der Mitarbeitenden. Gesundheit lässt sich in diesem Zusammenhang jedoch längst nicht mehr nur eindimensional denken und somit auf die reine Arbeitstätigkeit beschränken, sondern sollte ganzheitlich betrachtet werden. 

In Deutschland gibt es rund 46 Millionen Erwerbstätige. Die Arbeitswelt hat somit ein enormes, wenn nicht sogar das größte Potential für einen niedrigschwelligen Zugang zu gesundheitlicher Prävention. „Die neue arbeitsmedizinische Regel 3.3 leitet Arbeitsmediziner:innen dazu an, dieses Potential nachhaltig zu nutzen. Denn um Mitarbeitende dabei zu unterstützen, ihre Beschäftigungsfähigkeit langfristig zu erhalten und Prävention in der Unternehmenskultur noch fester zu verankern, sind neue Wege nötig –besonders vor dem Hintergrund einer zunehmend alternden Bevölkerung“, erklärt Dr. med. Luise Wendt, Kompetenzfeldleiterin Arbeitsmedizin bei der ias-Gruppe und Fachärztin für Arbeitsmedizin und Innere Medizin. Die 2022 vom Ausschuss für Arbeitsmedizin beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales verabschiedete Arbeitsmedizinische Regel (AMR 3.3) zielt darauf ab, die Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeitenden zu erhalten. Dafür sollen neben der Berücksichtigung der Arbeitsplatzverhältnisse allerdings fortan auch weitere Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge einbezogen werden, die nicht direkt einen spezifischen Bezug zum Anlass der Vorsorge der Mitarbeitenden haben. Genau darin liegt die Chance, die gesetzlich verankerte arbeitsmedizinische Vorsorge als personalisiertes und geschlechterspezifisches Präventionssetting zu nutzen.

Angesichts einer immer älter werdenden Bevölkerung gehen wir neue Wege.

Dr. med. Luise Wendt

Kompetenzfeldleiterin Arbeitsmedizin

Ganzheitliche arbeitsmedizinische Vorsorge in der Praxis

Die Umsetzung der Theorie in der Praxis erfordert von Arbeitsmediziner:innen nicht unbedingt ein Um-, sondern viel mehr ein Weiterdenken. Konkret bedeutet dies beispielsweise: Besteht für einen Mitarbeitenden im Rahmen seiner Tätigkeit eine Infektionsgefährdung, sind die Beratung zu möglichen Impfungen Teil der arbeitsmedizinischen Vorsorge. So kann der Betriebsarzt oder die Betriebsärztin auf mögliche Impflücken aufmerksam machen und im Rahmen einer Beratung sinnvolle Impfungen, die nicht Bestandteil des unmittelbaren Vorsorgeanlasses sind, empfehlen. Nimmt ein:e Mitarbeitende:r in einem anderen Fall eine Vorsorge in Bezug auf Tätigkeiten an Bildschirmgeräten wahr und berichtet in diesem Zusammenhang von Nacken- und Rückenschmerzen durch vermehrtes Sitzen, soll der Betriebsarzt oder die Betriebsärztin zum Thema muskuläre Aktivität informieren und Gesundheitsangebote des Unternehmens genauso wie externe Angebote empfehlen. Ebenfalls möglich: Liegen bei Mitarbeitenden Risikofaktoren für die Entstehung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie beispielsweise Adipositas vor, bietet es sich für arbeitsmedizinisches Fachpersonal an, Informationen wie diese ebenfalls in die Beratung einzubeziehen. Zudem kann es sinnvoll sein, dazu Maßnahmen des Arbeitsschutzes, etwa die Aufklärung über die wenig bekannten Ursachen berufsbedingten Krankheiten einzuleiten. Diese Auswertung der arbeitsmedizinischen Vorsorge (obligat nach ArbmedVV) trägt zur Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Unternehmen bei. Denn: Die wirtschaftlichen Vorteile von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sind heutzutage deutlicher denn je. Aktuelle Schätzungen belegen, dass der EU jährlich Kosten in Höhe von mindestens 476 Milliarden Euro durch Arbeitsunfälle und berufsbedingte Erkrankungen entstehen. Auffallend dabei ist, dass sich bessere Arbeitsbedingungen in Industrieländern vor allem auf die Unfallraten auswirken, nicht aber auf die Häufigkeit von Erkrankungen.

Die Chance der ganzheitlichen Vorsorge

Die ganzheitliche arbeitsmedizinische Vorsorge berücksichtigt stärker als zuvor die individuelle Gesundheit und bietet damit den idealen Ansatz für personalisierte Präventionsarbeit an. 

Gesundheitsschutz stärken


Das erklärte Ziel der ganzheitlichen arbeitsmedizinischen Vorsorge ist die Gesundhaltung des Unternehmens durch die Weiterentwicklung des betrieblichen Gesundheitsschutzes sowie der Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit.

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