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Arbeitsschutz: Was ist Pflicht in Unternehmen?

Markus Hey, Kompetenzfeldleiter Arbeitssicherheit bei der ias-Gruppe, erläutert die wesentlichen Pflichten, die Unternehmen im Arbeitsschutz erfüllen müssen, und zeigt auf, wie diese in der Praxis umgesetzt werden können.

Arbeitsschutz

Der Arbeitsschutz ist ein grundlegender Baustein einer modernen und verantwortungsvollen Arbeitswelt. Er umfasst alle Maßnahmen, die darauf abzielen, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu vermeiden. Die Grundlage bildet das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie zahlreiche weitere Vorschriften, wie das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), verschiedene Verordnungen wie z.B. die Arbeitsstättenverordnung oder die Gefahrstoffverordnung und branchenspezifische Regelwerke der Berufsgenossenschaften. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, für sichere Arbeitsbedingungen zu sorgen und die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden zu schützen. Dieses Ziel wird durch ein systematisches und kontinuierliches Management der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes erreicht.

Welche Arbeitsschutzstrukturen sind in Unternehmen Pflicht?

Neben der Gefährdungsbeurteilung gibt es weitere gesetzlich vorgeschriebene Strukturen, die den Arbeitsschutz im Betrieb sicherstellen:

  1. Verantwortung des Arbeitgebers und der Führungskräfte

    Jeder Arbeitgeber trägt die Gesamtverantwortung für den Arbeitsschutz in seinem Unternehmen. Zusätzlich können Führungskräfte mit spezifischen Pflichten betraut werden. Um die Umsetzung zu gewährleisten, kann der Arbeitgeber fachkundige und zuverlässige Personen schriftlich beauftragen, bestimmte Arbeitsschutzaufgaben eigenverantwortlich zu übernehmen. So ist sichergestellt, dass alle Verantwortlichen ihre Aufgaben genau kennen und erfüllen können.

  2. Überprüfung der Arbeitsschutzaufgaben

    Um Ihre Verantwortung im Arbeitsschutz wahrzunehmen, müssen sich Arbeitgeber und Führungskräfte regelmäßig davonüberzeugen, dass der Arbeitsschutz in ihrem Verantwortungsbereich eingehalten wird. Bei Bedarf werden gemeinsam Maßnahmen zur Verbesserung festgelegt und umgesetzt.

  3. Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung, Arbeitsschutzausschuss

    Betriebsärzte, Betriebsärztinnen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit stehen dem Arbeitgeber beratend zur Seite und unterstützen ihn dabei, sichere und gesundheitsgerechte Arbeitsplätze zu schaffen. Je nach Unternehmensgröße gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung zu organisieren und zu gestalten. Ab einer Betriebsgröße von 20 Mitarbeitenden ist die Einrichtung eines Arbeitsschutzausschusses vorgeschrieben. Dieser dient dem Austausch zwischen Arbeitgeber, Arbeitsschutzexperten und Arbeitnehmervertretung und fördert die Beteiligung der Mitarbeitenden am Arbeitsschutz.

  4. Qualifikation für den Arbeitsschutz

    Ein wirksamer Arbeitsschutz setzt fundiertes Fachwissen voraus. Deshalb wird gewährleistet, dass alle Personen, die mit Arbeitsschutzaufgaben betraut sind – sowohl Führungskräfte als auch Beschäftigte – über die notwendige Aus- und Fortbildung verfügen, um ihre Aufgaben kompetent wahrzunehmen.

  5. Unterweisung der Mitarbeitenden

    Arbeitgeber müssen ihre Beschäftigten regelmäßig über Gefahren und Schutzmaßnahmen informieren und schulen. Diese Unterweisungen müssen dokumentiert werden.

Was ist die Gefährdungsbeurteilung? Und warum ist sie unerlässlich?

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein wesentlicher Bestandteil des Arbeitsschutzes, die auch als Beurteilung der Arbeitsbedingungen bezeichnet wird. Sie bildet die Grundlage für alle weiteren Schutzmaßnahmen und ist gesetzlich vorgeschrieben.

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein systematischer Prozess, bei dem alle Gefahren am Arbeitsplatz erfasst, bewertet und geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt werden. Dabei geht es nicht nur um offensichtliche physische Gefahren, sondern auch um psychische Belastungen, ergonomische Risiken und Umweltfaktoren. Ziel ist es, Risiken so weit wie möglich zu minimieren oder idealerweise vollständig auszuschließen.

Die Verantwortung für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung liegt beim Arbeitgeber. Er muss sicherstellen, dass die Beurteilung regelmäßig aktualisiert wird und die Maßnahmen wirksam umgesetzt werden. Dabei kann er sich von fachkundigen Personen wie Betriebsärzt:innen oder Fachkräften für Arbeitssicherheit unterstützen lassen.

Markus Hey, Kompetenzfeldleiter, Arbeitssicherheit, ias-Gruppe

GB online – ein digitales Tool, das den gesamten Prozess der Gefährdungsbeurteilung vereinfacht

Markus Hey

Kompetenzfeldleiter Arbeitsschutz

Digitalisierung im Arbeitsschutz: Was ist die Gefährdungsbeurteilung online?

Gerade für mittelständische und größere Unternehmen kann die Erstellung, Dokumentation und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilungen eine komplexe und zeitaufwändige Aufgabe sein. Hier setzt GB online an – ein digitales Tool, das den gesamten Prozess der Gefährdungsbeurteilung vereinfacht, transparenter macht und an die Anforderungen der modernen Arbeitswelt anpasst.

Warum ist GB Online nützlich?

Die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung und Pflege dieser Beurteilungen ist oft mit großem Aufwand verbunden. Hier bietet GB Online entscheidende Vorteile:

  • Systematische Erfassung aller Arbeitsbereiche
    GB online ermöglicht eine strukturierte Erfassung und Verwaltung von Gefährdungen in sämtlichen Bereichen eines Unternehmens. So gehen keine Risiken verloren, und alle relevanten Faktoren werden berücksichtigt.
  • Rechtssicherheit
    Das Tool ist stets auf dem neuesten Stand der gesetzlichen Vorgaben und branchenspezifischen Anforderungen. Unternehmen können sich darauf verlassen, dass ihre Gefährdungsbeurteilungen den aktuellen Rechtsstand abbilden.
  • Transparenz und Nachvollziehbarkeit
    Alle Beurteilungen, Maßnahmen und Verantwortlichkeiten werden zentral dokumentiert. Das erleichtert die interne Kommunikation und die Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden oder Unfallversicherungsträgern.
  • Zeit- und Ressourceneinsparung
    Durch automatisierte Prozesse und Vorlagen reduziert GB online den Aufwand bei der Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilungen erheblich.
  • Flexibilität
    Das System passt sich an die individuellen Bedürfnisse und Strukturen des Unternehmens an – unabhängig von Größe oder Branche.
  • Integration vorhandener Daten
    Bereits durchgeführte Gefährdungsbeurteilungen können importiert und im System weiterverwendet werden. So wird der Übergang zur digitalen Lösung erleichtert. 

Welche Konsequenzen entstehen bei der Missachtung der Arbeitsschutzpflichten?

Die Nichteinhaltung der Arbeitsschutzpflichten kann schwerwiegende Folgen für Unternehmen und Beschäftigte haben. Die Gefahren reichen von gesundheitlichen Schäden bis hin zu rechtlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen. Um die Dringlichkeit eines systematischen Arbeitsschutzes zu unterstreichen, sind hier einige aktuelle Fakten und Zahlen aus Deutschland:

Arbeitsunfälle

  • Im Jahr 2023 wurden der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zufolge rund 783.426 Arbeitsunfälle gemeldet, die mind. 3 Tage Ausfallzeit nach sich gezogen haben.
  • Davon waren etwa 381 tödlich.
  • Die meisten Unfälle ereigneten sich in den Branchen Baugewerbe, Verkehr und Lagerei sowie im verarbeitenden Gewerbe.

Wirtschaftliche Folgen

  • Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten verursachen erhebliche Kosten: Laut DGUV entstehen der deutschen Wirtschaft jährlich direkte und indirekte Kosten in Milliardenhöhe durch Ausfallzeiten, Produktionsunterbrechungen, Entschädigungszahlungen und erhöhte Versicherungsbeiträge.

Rechtliche Konsequenzen

  • Verstöße gegen Arbeitsschutzvorschriften können mit Bußgeldern von bis zu mehreren zehntausend Euro geahndet werden.
  • In schweren Fällen drohen strafrechtliche Ermittlungen gegen die verantwortlichen Führungskräfte, insbesondere wenn Arbeitsunfälle mit Todesfolge oder schweren Verletzungen verbunden sind.

Key take aways:

  • Arbeitsschutz ist gesetzliche Pflicht und Grundlage für sichere Arbeitsbedingungen
  • Unternehmen müssen bestimmte Strukturen im Arbeitsschutz etablieren
  • Die Gefährdungsbeurteilung (GB) ist das zentrale, gesetzlich vorgeschriebene Instrument im Arbeitsschutz
  • Digitale Lösungen wie „GB Online“ unterstützen die effiziente und rechtssichere Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung
  • Missachtung der Arbeitsschutzpflichten hat gravierende Folgen – von Arbeitsunfällen bis zu hohen Bußgeldern und strafrechtlichen Konsequenzen

Arbeitsschutz als integraler Bestandteil der Unternehmenskultur

Der Arbeitsschutz ist weit mehr als eine gesetzliche Verpflichtung. Er ist Ausdruck eines verantwortungsvollen Umgangs mit den Mitarbeitenden und trägt maßgeblich zur nachhaltigen Leistungsfähigkeit eines Unternehmens bei. Die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung, die Einrichtung geeigneter Strukturen und die aktive Einbindung der Beschäftigten sind zentrale Bausteine für eine sichere und gesunde Arbeitswelt.

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