Lernen Sie den Umgang mit dem Feuerlöscher, denn im Brandfall ist eine schnelle Reaktion gefragt. Wir kommen zu Ihnen in den Betrieb.
Unsere Experten bieten Ihnen spezifische Inhouse-Seminare: die eintägige Veranstaltung „Schulung betrieblicher Brandschutzhelfer“ entspricht in ihren Inhalten den Forderungen und Empfehlungen der DGUV-Information 205-023. Die Trainer der ias-Gruppe verfügen über die notwendige Qualifikation als Ausbilder für Brandschutzhelfer, gemäß dieser DGUV-Information und werden diesbezüglich regelmäßig weitergebildet. Die Schulung vermittelt notwendige Kenntnisse zum vorbeugenden sowie abwehrenden Brandschutz in Theorie und Praxis und findet vor Ort auf Ihrem Betriebsgelände statt.
Mitarbeiter, die als Brandschutzhelfer oder Räumungs-/Evakuierungshelfer in Ihrem Unternehmen tätig sind bzw. tätig werden sollen.
Die Ausbildung der Brandschutzhelfer dauert zwischen einem halben und einem Tag.
Ziele der Ausbildung sind der sichere Umgang mit und der Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung und zur Sicherstellung des selbstständigen Verlassens (Flucht) der Beschäftigten.
Grundlagen des Verbrennungsprozesses und des Löschens von Bränden
Vorbeugender baulicher und organisatorischer Brandschutz
Rund 79 Prozent aller Brände werden erfolgreich mit Geräten zur Erstbrandbekämpfung (mit z.B. Feuerlöschern) gelöscht. Bei 18 Prozent aller Brandfälle werden Feuerwehren zusätzlich zur Brandbekämpfung hinzugezogen; nur in 3 Prozent aller Brandfälle löscht ausschließlich die Feuerwehr den Brand. Allerdings muss aus versicherungsrechtlichen und strafrechtlichen Gründen auch bei einem gelöschten Brand die Feuerwehr immer hinzugezogen werden. Diese Ergebnisse einer Studie des Bundesverbandes Feuerlöschgeräte und -anlagen unterstreichen die Bedeutung betrieblicher Brandschutzhelfer, Hausalarmierung oder der Erstbrandbekämpfung.
Qualifiziert und ausgebildet im Brandschutz
Arbeitgeber haben eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und zu benennen. Die notwendige Anzahl ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung, in der die bestehenden Brandgefährdungen sowie die weiteren betrieblichen Gegebenheiten zu berücksichtigen sind.