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Spielplatzsicherheit

Spielplatzsicherheit

Spielplatzprüfung in Stuttgart, Filderstadt und Umgebung

Wir sorgen für Sicherheit auf Ihrem Spielplatz und Ihrer Sportanlage: Von der Planung, Erstabnahme bis zur jährlichen Hauptinspektion und rechtssicheren Dokumentation.

Für Spielplatzanlagen und Freizeitstätten in und um Filderstadt, Leinfelden-Echterdingen, Böblingen, Esslingen, Freudenstadt, Kirchheim u.T., Leonberg, Nürtingen, Reutlingen, Sindelfingen, Stuttgart, Tübingen, Ludwigsburg, Waiblingen, Herrenberg, Metzingen, Gerlingen, Korntal-Münchingen, Bietigheim-Bissingen, Rutesheim, Renningen, Gärtringen, Schorndorf, Göppingen und Fellbach.

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Unsere Leistungen zur Spielplatzprüfung und Spielplatzgeräteprüfung

  • Beratung bei der Planung von Spielplatzanlagen und der Auswahl von Spielplatzgeräten durch unsere Spielgeräteprüfer
  • Abnahmeprüfung von Spielplatzanlagen vor ihrer erstmaligen Nutzung
  • Spielplatzprüfung und Spielplatzgeräteprüfung nach DIN EN 1176
  • Jährliche Hauptinspektion durch unsere qualifizierten Spielplatzprüfer
  • Rechtssichere Dokumentation der Spielplatzprüfung

    In dieser Region sind unsere Spielplatzprüfer im Einsatz

    Die Betreuung in Baden-Württemberg wird von diesen Standorten der ias-Gruppe aus gesteuert:

    Unsere Spielgeräteprüfer kommen gerne zu Ihnen rund um Filderstadt, Leinfelden-Echterdingen, Böblingen, Esslingen, Freudenstadt, Kirchheim u.T., Leonberg, Nürtingen, Reutlingen, Sindelfingen, Stuttgart, Tübingen, Ludwigsburg, Waiblingen, Herrenberg, Metzingen, Gerlingen, Korntal-Münchingen, Bietigheim-Bissingen, Rutesheim, Renningen, Gärtringen, Schorndorf, Göppingen, Fellbach und Umgebung.

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    Fragen Sie unsere Leistungen zur Sicherheit auf Spielplätzen kostenfrei und unverbindlich an.

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    Gefahren durch kritische Situationen auf Spielplätzen

    Fangstellen für Kopf, Hals, Finger oder Kleidung, Spielplatzböden mit ungenügenden stoßdämpfenden Eigenschaften, durch Fäulnis betroffene tragende Bauteile, hervorstehende scharfkantige Teile, diverse Oberflächenschäden, freiliegende Fundamente, nicht ausreichende Fallbereiche usw. sind Beispiele für Gefahren auf Spielplätzen, die zu kritischen Situationen und Unfällen führen können. Bleiben derartige Schwachstellen unerkannt oder werden nicht ernst genommen, muss der verantwortliche Betreiber eines Spielplatzes im Schadensfall die Folgen tragen. Um das zu vermeiden, sollte er regelmäßig im Rahmen der Verkehrssicherungspflichten seinen Spielplatz als Ganzes nach geltenden Anforderungen sachkundig warten und prüfen lassen.

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