Unternehmen in den Landkreisen Nordsachsen sowie im Raum Leipzig werden durch die Betriebsärzt:innen der ias-Gruppe arbeitsmedizinisch begleitet. Betriebe in Leipzig, Delitzsch, Eilenburg, Torgau, Oschatz und Schkeuditz erhalten eine Betreuung, die sowohl vor Ort als auch online erfolgt und auf die regionalen Strukturen abgestimmt ist. Die ias-Gruppe kennt die regionalen Rahmenbedingungen und begleitet Betriebe in Leipzig und Nordsachsen zuverlässig und fachlich fundiert.
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Die arbeitsmedizinische Betreuung in den Landkreisen Nordsachsen und Leipzig erfolgt gemäß der DGUV Vorschrift 2 und orientiert sich an den jeweiligen betrieblichen Rahmenbedingungen. Die Nähe zu den Standorten Leipzig, Zwenkau und Torgau ermöglicht eine enge und gut erreichbare Zusammenarbeit in Nordsachsen.
Einblick in unseren arbeitsmedizinischen Standort ias Leipzig
Warum Unternehmen in den Landkreisen Nordsachsen & Leipzig mit uns zusammenarbeiten
Unternehmen in Leipzig und im Landkreis Nordsachsen schätzen die regionale Nähe und gute Erreichbarkeit der ias-Gruppe. Praxistaugliche Maßnahmen, eine strukturierte Dokumentation und die interdisziplinäre Kompetenz innerhalb der ias-Gruppe sorgen für Klarheit im betrieblichen Alltag. Erfahrungen aus unterschiedlichen Branchen im Raum Leipzig, Delitzsch und Torgau fließen kontinuierlich in die Zusammenarbeit ein.
Standortleitung Leipzig & Halle
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Wir unterstützen Sie in Nordsachsen und Leipzig – vor Ort und online.
Ein Betriebsarzt darf Untersuchungen durchführen, die für die Beurteilung der gesundheitlichen Eignung für die spezifische Tätigkeit relevant sind. Bei arbeitsmedizinischen Vorsorgen können je nach Gefährdung am Arbeitsplatz und gesetzlichen Vorgaben Untersuchungen hinzukommen wie die Prüfung von Herz, Lunge, Blutdruck oder Seh- und Hörvermögen.Spezielle Untersuchungen wie Drogentests müssen vorab angekündigt werden.
Der Betriebsarzt muss den Betroffenen vorab über den Ablauf und den Umfang der Untersuchung informieren. Zudem unterliegt der Betriebsarzt der ärztlichen Schweigepflicht.
Die Kosten werden vom Arbeitgebenden übernommen.
Ein Betriebsarzt darf Untersuchungen durchführen, die für die Beurteilung der gesundheitlichen Eignung für die spezifische Tätigkeit relevant sind. Bei arbeitsmedizinischen Vorsorgen können je nach Gefährdung am Arbeitsplatz und gesetzlichen Vorgaben Untersuchungen hinzukommen wie die Prüfung von Herz, Lunge, Blutdruck oder Seh- und Hörvermögen. Spezielle Untersuchungen wie Drogentests müssen vorab angekündigt werden.
Der Betriebsarzt muss den Betroffenen vorab über den Ablauf und den Umfang der Untersuchung informieren. Zudem unterliegt der Betriebsarzt der ärztlichen Schweigepflicht.
Wenn Sie einen Betriebsarzt bzw. eine Betriebsärztin suchen, stehen Ihnen verschiedene Wege offen: Recherchieren Sie online, besuchen Sie Fachmessen oder tauschen Sie sich mit anderen Unternehmen aus - das sind gängige und bewährte Möglichkeiten.
Falls Sie als Mitarbeitende auf der Suche auf Ihren Betriebsarzt sind, wenden Sie sich am besten an Ihre Personalabteilung oder direkt an Ihre Führungskraft. Sie können Ihnen sagen, wie der Kontakt zum Betriebsarzt bzw. zur Betriebsärztin erfolgt.