Arbeitsschutz
Arbeitsschutz
DGUV Vorschrift 2
Die Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" regelt die Betreuung im Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Kontakt
Wir bieten Ihnen gerne Hilfe. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
- anfrage@ias-gruppe.de
- Phone number
ias Aktiengesellschaft:
ias health & safety GmbH:
Wir bieten Ihnen gemäß der DGUV V2 die arbeitsmedizinische und/oder arbeitssicherheitstechnische Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) an. Die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), das ist der Dachverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, hat die Rechtsgrundlage für die Regelbetreuung von Unternehmen (mit mehr als zehn Beschäftigte) in der Unfallverhütungs-vorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" zum 1. Januar 2011 geändert. Seit 1. Januar 2011 gilt die DGUV Vorschrift 2 (DGUV V2).
Die wichtigsten Fakten zur DGUV Vorschrift 2
Die Unfallverhütungsvorschrift ist die Bemessungsgrundlage der Einsatzzeiten für den Betriebsarzt und/oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Die betriebsärztliche und sicherheitstechnische jährliche Gesamtbetreuung besteht aus der Grundbetreuung und einem zusätzlichen betriebsspezifischen Teil, der sich an den tatsächlichen Gefährdungen in Ihrem Unternehmen orientiert.Die Unternehmen werden über ihre Hauptbetriebsart nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ Code 2008) des statistischen Bundesamtes Wiesbaden einer von drei Betreuungsgruppen zugeordnet, die den Umfang der jährlichen Grundbetreuung festlegt.
Gruppe I | Gruppe II | Gruppe III | |
---|---|---|---|
Jährliche Grundbetreuung | |||
Einsatzzeit (Std./Jahr je Beschäftigten) | 2,5 | 1,5 | 0,5 |
Die Einsatzzeiten der Grundbetreuung sollen zwischen dem Betriebsarzt (i.d.R. 20 Prozent) und der Fachkraft für Arbeitssicherheit (80 Prozent) aufgeteilt werden.
Sowohl die Grundbetreuung als auch eine angemessene betriebsspezifische Betreuung müssen dem Unfallversicherungsträger spätestens ab 2012 nachgewiesen werden.
Mit der Neufassung der Unfallverhütungsvorschrift soll die Zusammenarbeit der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit innerhalb der Grundbetreuung weiter verbessert und Synergien im Arbeits- und Gesundheitsschutz mehr genutzt werden.
Betreuung in Arbeitsmedizin und/ oder Arbeitssicherheit
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot – entweder für die Betreuung durch einen Betriebsarzt oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder für eine arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Kombibetreuung aus einer Hand.
Für ein individuelles Angebot benötigen wir von Ihnen:
- die Angabe Ihres Unfallversicherungsträgers (BG, Unfallkasse)
- wenn bekannt den WZ-Code nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige des statistischen Bundesamtes Wiesbaden
- die voraussichtliche Zahl Ihrer Beschäftigten (Köpfe) im Jahresmittel
- voraussichtliche Zahl Zeitarbeitnehmer im Jahresmittel.
Jetzt Angebot anfordern!
Hier erhalten Sie ein unverbindliches Angebot für Ihren Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Zum Angebotsformular