Direkt zum Inhalt

ASA-Sitzung

Arbeitsschutz

Bedeutung, Aufgaben und Mitwirkende einer Arbeitsschutzausschusssitzung

Regelmäßige Arbeitsschutzausschusssitzungen, kurz ASA-Sitzungen, sind ein wesentlicher Bestandteil der betrieblichen Sicherheitsvorkehrungen. Die Durchführung soll sicherstellen, dass alle relevanten Arbeitsschutzthemen im Unternehmen angemessen behandelt werden, um die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeitenden zu gewährleisten.

Gruppe junger Mitarbeiter schauen gemeinsam auf einen Laptop

Kontakt

Wir bieten Ihnen gerne Hilfe. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Email
Phone number

ias Aktiengesellschaft:

+49 800 3774444

ias health & safety GmbH:

+49 800 3691007

Zweck und Ziele einer ASA-Sitzung

Eine ASA-Sitzung dient dem Austausch, um aktuelle Sicherheitsmaßnahmen zu prüfen und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sicherzustellen. Dabei geht es um:

  • das Erkennen und Bewerten von Arbeitsplatzrisiken
  • die Überprüfung von Unfall- und Krankheitsmeldungen
  • die Wirksamkeitsbewertung bestehender Sicherheitsmaßnahmen
  • sowie die Planung zukünftiger Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeitsschutzes.

Dabei gilt es, Vorschriften und Rahmenbedingungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie der Unfallverhütungsvorschriften (DGUV) zu beachten. 

ASA-Sitzungen tragen dazu bei, das Bewusstsein für Sicherheitsfragen zu stärken, was positiv auf eine sichere Arbeitsumgebung einzahlt und das Risiko für Unfälle und Verletzungen senkt. 

Tipp: Einen allumfassenden Einblick in gesetzliche Hintergründe und Rechtspflichten, grundlegende Pflichten sowie Beteiligte im Arbeitsschutz bietet das 60-minütige Online-Seminar Unternehmerverantwortung im Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Inhalte und Mitwirkende

In einer gut strukturierten ASA-Sitzung werden wichtige Themen wie Vorstellung der Ergebnisse von Gefährdungsbeurteilungen, Risikobewertungen und Begehung sowie die zu treffenden Arbeitsschutzmaßnahmen und Notfallpläne besprochen. Auch Themen wie psychische Belastungen am Arbeitsplatz, Organisation und Durchführung von Unterweisungen und die Analyse des Unfall- und Berufskrankheitengeschehens zur Vorbeugung von Arbeitsunfällen gehören dazu. Die rechtliche Grundlage dafür ist in § 11 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) geregelt. Demnach muss jedes Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuss (ASA) einrichten, der mindestens einmal pro Quartal zusammenkommt:

  • der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin oder von ihm/ihr beauftragte Verantwortliche
  • zwei Mitglieder des Betriebsrates
  • Sicherheitsbeauftragte(SiBE)
Grafische Darstellung der Mitkwirkenden einer ASA-Sitzung ias-Gruppe/Canva
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit, kurz Sifa:
    Sie überwacht u.a. die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften im Unternehmen und trägt zur Identifizierung und Bewertung von Arbeitsplatzrisiken bei, unterstützt bei der Analyse von Unfallursachen sowie der Entwicklung von Sicherheitsmaßnahmen. mehr erfahren
     
  • Betriebsarzt/Betriebsärztin:
    Sie tragen zur Gesundheitsvorsorge der Mitarbeitenden bei und unterstützen die ASA-Sitzung durch medizinische Expertise. Sie bewerten beispielsweise die Arbeitsbedingungen hinsichtlich möglicher Gesundheitsrisiken, bieten medizinische Beratung an und unterstützen bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. mehr erfahren

Nach § 178 Absatz 4 SGB IX steht der Schwerbehindertenvertretung das Recht zu, an den Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses beratend teilzunehmen. Eine Einladung ist nicht zwingend vorgeschrieben, wird jedoch empfohlen. Je nach Bedarf können auch weitere interne oder externe Personen hinzugezogen werden.

Wir unterstützen Sie bei der Durchführung Ihrer ASA-Sitzungen

Oft mangelt es an Zeit, Ressourcen oder Fachkräften zur nötigen Pflichterfüllung. Wir begleiten Sie von der Beratung über die Stellung von Betriebsärzt:innen und Fachkräften für Arbeitssicherheit bis zur Dokumentation unter Einhaltung relevanter gesetzlicher Vorschriften. So können Sie sicher gehen, dass Ihr Unternehmen stets den aktuellen rechtlichen Anforderungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz entspricht und die Sicherheit der Arbeitsplätze nachhaltig verbessert wird. Nutzen Sie das Formular für eine unverbindliche Anfrage.

Rund um die ASA-Sitzung

Dr. Michael Drees ist Facharzt für Arbeitsmedizin und Key Account Manager bei der ias AG und fasst Anforderungen und Ablauf einer ASA-Sitzung hier zusammen:

Bitte akzeptieren Sie Marketing-Cookies um dieses Video anzusehen.

Weitere Fragen und Antworten zur ASA-Sitzung

Jetzt Angebot anfordern!

Wir beraten Sie gerne zum Arbeitsschutz und unterstützen Sie gerne bei der Durchführung Ihrer ASA-Sitzungen.

Zum Angebotsformular

Lösungen für Ihren Arbeitsschutz

Kontakt aufnehmen