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Arbeitsschutz

Arbeitsschutz

Die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Sicherheitsingenieur:innen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen Unternehmen dabei, Arbeitsplätze sicher und gesundheitsförderlich zu gestalten.

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Gesund und sicher am Arbeitsplatz – wir beraten Sie zu folgenden Themen 

Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben die Aufgabe, Arbeitgebende beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen. Dazu zählt die Beratung des Arbeitgebenden und der sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen, insbesondere bei

  • der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen,
  • der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen,
  • der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln,
  • der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung und in sonstigen Fragen der Ergonomie,
  • der Beurteilung der Arbeitsbedingungen,

Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) führen eine sicherheitstechnische Überprüfung der Betriebsanlagen und der technischen Arbeitsmittel insbesondere vor der Inbetriebnahme und Arbeitsverfahren insbesondere vor ihrer Einführung durch. Sie beobachten die Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung und führen im Zusammenhang damit in regelmäßigen Abständen Begehungen der Arbeitsstätten durch. Festgestellte Mängel teilen die Fachkräfte für Arbeitssicherheit dem Arbeitgeber mit, schlagen Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel vor und wirken auf deren Durchführung hin.

Fachkräfte für Arbeitssicherheit achten auf die Benutzung der Körperschutzmittel und untersuchen Ursachen von Arbeitsunfällen und werten Untersuchungsergebnisse aus, mit dem Ziel, dem Arbeitgeber bzw. der Arbeitgeberin Maßnahmen zur Verhütung dieser Arbeitsunfälle vorzuschlagen. Sie wirken darauf hin, dass sich alle im Betrieb Beschäftigten den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung entsprechend verhalten und informieren diese insbesondere über die Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen sie bei der Arbeit ausgesetzt sind, sowie über die Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren. Darüber hinaus wirken sie bei der Schulung der Sicherheitsbeauftragten mit.

Sie nehmen regelmäßig an Arbeitsschutzausschusssitzung, kurz ASA-Sitzungen, teil und wirken an diesen aktiv mit.

Unser Kurzfilm zeigt einen Einblick in die Arbeitspraxis der Fachkraft für Arbeitssicherheit

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Bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung arbeiten Unternehmer, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsärzt:in eng zusammen.

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