Arbeitsmedizinische Betreuung in Dresden und Umgebung
Arbeitsmedizin
Betriebsärzt:innen der ias-Gruppe begleiten Unternehmen im Landkreis Sachsen bei arbeitsmedizinischen Fragestellungen – vor Ort und online. Die ias-Gruppe in Dresden, Riesa, Pirna, Großenhain, Coswig, Radebeul, Radeburg, Großenhain, Freital, Dippoldiswalde, Glashütte, Altenberg, Bad Gottleuba, Heidenau, im Weißeritzkreis, in der Oberlausitz (Königsbrück) und Umgebung verbindet arbeitsmedizinische Expertise mit regionaler Nähe und unterstützt Unternehmen der Region aus verschiedenen Branchen mit einer verlässlichen und kontinuierlichen Betreuung.
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Die arbeitsmedizinische Betreuung im Landkreis Sachsen erfolgt gemäß den Vorgaben der DGUV V2 und orientiert sich an den Anforderungen der regionalen Arbeitsstrukturen in den Unternehmen der Region. Die ias-Standorte Dresden, Pirna, Riesa und Großenhain bieten eine stetige und verlässliche betriebsärztliche Zusammenarbeit mit Unternehmen unterschiedlicher Branchen.
Warum Unternehmen in der Region Sachsen mit uns zusammenarbeiten
Unternehmen in der Region Sachsen schätzen die regionale Nähe zu den ias AG Standorten. Praxistaugliche arbeitsmedizinische Maßnahmen, eine strukturierte Dokumentation sowie die interdisziplinäre Kompetenz innerhalb der ias-Gruppe sorgen für eine verlässliche Zusammenarbeit im regionalen Umfeld.
Standortleitung
Region Dresden
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Wir unterstützen Sie in Dresden und Umgebung – vor Ort und online.
Die Angaben zu Krankheiten beim Betriebsarzt bzw. bei der Betriebsärztin hängen von der Art der Untersuchung ab. In der Regel werden stets Vorerkrankungen und eingenommene Medikamente erfasst. Bei bestimmten Tätigkeiten werden auch besonders relevante Erkrankungen detaillierter abgefragt. Es gibt jedoch auch arbeitsmedizinische Untersuchungen, bei denen nur gezielte Fragen gestellt werden.
Ein Betriebsarzt/eine Betriebsärztin ist bereits ab dem ersten Beschäftigten gesetzlich vorgeschrieben. Arbeitgebende sind verpflichtet, eine betriebsärztliche Betreuung sicherzustellen, unabhängig von der Betriebsgröße. Die rechtlichen Grundlagen dafür bilden das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), die DGUV Vorschrift 2 sowie weitere gesetzliche Regelungen. Je nach Anzahl der Beschäftigten und Vorgaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers gelten unterschiedliche Betreuungsmodelle.
Wenn Sie einen Betriebsarzt bzw. eine Betriebsärztin suchen, stehen Ihnen verschiedene Wege offen: Recherchieren Sie online, besuchen Sie Fachmessen oder tauschen Sie sich mit anderen Unternehmen aus - das sind gängige und bewährte Möglichkeiten.
Falls Sie als Mitarbeitende auf der Suche auf Ihren Betriebsarzt sind, wenden Sie sich am besten an Ihre Personalabteilung oder direkt an Ihre Führungskraft. Sie können Ihnen sagen, wie der Kontakt zum Betriebsarzt bzw. zur Betriebsärztin erfolgt.
Dies kommt auf die Art der Vorsorge an. Bei einer Pflichtvorsorge müssen Sie mindestens Fragen zur gesundheitlichen Vorgeschichte beantworten und sich zu möglichen Gesundheitsgefährdungen bei Ihrer Tätigkeit beraten lassen. Bei einer Angebotsvorsorge können Sie die Beratung/Vorsorge ablehnen. Eine Wunschvorsorge wird nur auf Ihren Wunsch hin veranlasst.