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Arbeitsschutz

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Gefährdungsbeurteilung zum Umgang mit Arbeitsstoffen und Gefahrstoffen nach GefStoffV

Wir beraten Sie umfassend rund um den Umgang mit Arbeitsstoffen und Gefahrstoffen und erstellen Betriebsanweisungen und Verzeichnisse, die individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnitten sind.

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Gerne beraten wir Sie zur Gefährdungsbeurteilung oder erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot.

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Ihre Vorteile

  • Sie reduzieren die Kosten für Arbeitsschutzmaßnahmen; etwa durch den Einsatz von günstigeren Ersatzstoffen.
  • Sie erhalten rechtssichere Vorlagen für die Unterweisung und Schulung Ihrer Mitarbeiter.
  • Wir tragen Sorge für die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben der Gefahrstoffverordnung.
  • Sie erhalten fundiertes Expertenwissen für eine korrekte Gefährdungsbeurteilung.

Unsere Leistungen zum Umgang mit Gefahrstoffen

  • Wir beraten Sie umfassend bezüglich des Umgangs mit Gefahrstoffen.
  • Wir ermitteln und beurteilen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Risiken und Gefahren durch den Umgang mit nach der Gefahrstoffverordnung als gefährlich eingestuften Stoffen und Zubereitungen.
  • Wir übernehmen die Erstellung eines Gefahrstoffkatasters, also eines Verzeichnisses der verwendeten Gefahrstoffe gemäß GefStoffV.
  • Wir erstellen individuell auf Ihren Betrieb zugeschnittene, arbeitsplatzbezogene Betriebsanweisungen für die eingesetzten Gefahrstoffe und aktualisieren vorhandene Betriebsanweisungen.
  • Wir unterstützen Sie bei der Umstellung der innerbetrieblichen Kennzeichnung
  • Wir beurteilen die Schadstoffexposition Ihrer Beschäftigten und legen die Schutzmaßnahmen nach Gefahrstoffverordnungen (GefStoffV) fest.
  • Wir führen eine umfassende Ersatzstoffsuche durch.
  • Zusätzlich können wir personen- und arbeitsplatzbezogene Messungen der Konzentrationen von Gefahrstoffen machen.

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Die GHS-Verordnung (Globally Harmonised System) zur Stoffpolitik und Verwendung von Gefahrstoffen in der EU

Mit der GHS-Verordnung (EG-Verordnung Nr. 1272/2008 zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen) gilt in der EU ein weltweit einheitliches Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für Stoffe. Die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (auch Gemischen) erfolgt gemäß GHS-Verordnung. Die GHS-Verordnung definiert Einstufungskriterien und unterscheidet zwischen 28 Gefahrenklassen. Die GHS-Gefahrenpiktogramme zeigen rotumrandete Rauten mit schwarzen Symbolen auf weißem Grund.

Praxisberichte zum Gefahrstoffmanagement

Infos der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

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