Brandschutz
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Externe Brandschutzbeauftragte | Rheinland-Pfalz
Wir stellen externe Brandschutz Beauftragte für den organisatorischen Brandschutz für Ihr Unternehmen in Rheinland-Pfalz. Unsere Expert:innen entwickeln mit Ihnen Brandschutzkonzepte, führen Räumungsübungen und die Schulung von Brandschutzhelfern durch .Lassen Sie sich einfach, kostenfrei und unverbindlich ein Angebot erstellen
Allgemeiner Kontakt
Wir bieten Ihnen gerne Hilfe. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
- anfrage@ias-gruppe.de
- Phone number
ias Aktiengesellschaft:
ias health & safety GmbH:
Nutzen Sie gerne unser Anfrageformular, um ein unverbindliches und kostenfreies Angebot anzufordern!
Einsatzgebiet unserer Experten für organisatorischen Brandschutz
Die Betreuung in Rheinland-Pfalz erfolgt durch diese Standorte der ias-Gruppe:
- ias-Standort Kaiserslautern
- ias-Standort Koblenz
- ias-Standort Mainz
- ias-Standort Neustadt an der Weinstraße
Unsere Brandschutzbeauftragten kommen gerne zu Ihnen rund um Koblenz, Mainz, Trier, Neustadt a.d. Weinstraße, Kaiserslautern, Pirmasens, Bitburg und Umgebung.
Den Ernstfall vermeiden: Mit diesen Brandschutz-Leistungen der ias-Gruppe helfen wir Ihnen
- Externe Brandschutzbeauftragte
- Schulung für Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer
- Räumungsübungen und Evakuierungsübungen von Gebäuden
- Feuerwehr-, Flucht- und Rettungspläne
- Alarmpläne und Brandschutzordnung
- Notfallmanagement und Notfallplanung
- Mitwirken in der Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich brandschutztechnischer Aspekte
- Durchführung von Brandschutzbegehungen
- Unterstützung bei der Durchführung von Brandschutzunterweisungen
FAQ zu Brandschutzbeauftragten
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Fragen Sie unsere Leistungen zum organisatorischen Brandschutz und Notfallmanagement kostenfrei und unverbindlich an.
Anfrageformular ausfüllenWie gut ist Ihr Brandschutz organisiert

Schulungen von Brandschutz- und Räumungs-/Evakuierungshelfern

Weitere Infos zum Brandschutz- und Notfallmanagement durch die ias

Tipp vom Brandschutzbeauftragten
Maßgeschneiderte Alarmpläne und Brandschutzordnungen
Eine Reihe von Vorschriften aus dem Arbeitsschutz verpflichten den Arbeitgeber zur
- Erstellung von Alarmplänen und Brandschutzordnungen
- Unterweisung seiner Mitarbeiter
- Einweisung einer ausreichenden Mitarbeiterzahl mit den Löscheinrichtungen
- Ausbildung von Brandschutzhelfern und Räumungshelfern.
Auch Versicherungen verlangen oftmals entsprechende Vorkehrungen. Unsere Brandschutzbeauftragten in Rheinland-Pfalz unterstützen Sie für einen systematischen Brandschutz. Sie erstellen die Alarmpläne für den Notfall und die Brandschutzordnung gemäß der DIN 14096 "Brandschutzordnung - Regeln für das Erstellen und Aushängen" mit folgenden Teilen:
- Teil A: Grundregeln für das Verhalten im Brandfall für Beschäftigte und Besucher (Aushang)
- Teil B: Anweisung für alle Beschäftigten im betreffenden Gebäude (Geltungsbereich/ Vorbeugender Brandschutz/Verhalten im Brandfall/Verhalten nach Bränden)
- Teil C: Anweisungen an Beschäftigte, die im vorbeugenden Brandschutz Verantwortung und im Brandfall besondere Aufgaben wahrzunehmen haben.
Außerdem verfassen unsere Brandschutzexperten Feuerlöscherverzeichnisse, machen Vorschläge für Räumungs- und Meldepläne und erarbeiten Feuererlaubnisscheine für feuergefährliche Arbeiten. Wenn Sie diese Aufgaben systematisch anpacken, kommen Sie Ihren Pflichten in Sachen Arbeitsschutz und Brandschutz umfassend nach.