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Gesunde Haut - auch am Arbeitsplatz

Die Haut ist das größte Organ des menschlichen Körpers. Im betrieblichen Kontext sind Arbeitgebende verpflichtet, gesundheitsschädigende Risiken zu minimieren. Arbeitnehmende sollten Schutzmaßnahmen nutzen. Wir klären auf: Was sollten Unternehmen und Arbeitnehmende über betrieblichen Hautschutz wissen.

Arbeitsschutz

Die Haut ist ein echtes Multitalent – sie ist Sinnesorgan, Schutzschild, Stoffwechselsystem, körpereigenes Thermostat und nonverbaler Kommunikationsprofi in einem. Als größtes Organ des menschlichen Körpers bedeckt sie eine Fläche von etwa 1,5 bis 2 Quadratmetern und ist tagtäglich verschiedenen äußeren Einflüssen wie Textilien, Heizungsluft, UV-Strahlung oder Pflegeprodukten ausgesetzt. Im betrieblichen Kontext können je nach Tätigkeit weitere Faktoren wie Lösungs- und Reinigungsmittel, Feuchtigkeit, Nässe, Hitze, Kälte oder mechanische Einflüsse wie Reibung und Druck die Gesundheit der Haut beeinflussen. Und so ist es wenig verwunderlich, für viele Menschen aber dennoch überraschend: Hauterkrankungen zählen zu den häufigsten beruflich bedingten Erkrankungen. Folglich gehört es zu den Aufgaben des Arbeitgebenden, das Risiko für Hautgefährdungen am Arbeitsplatz durch geeignete Schutzmaßnahmen zu minimieren – und zu der Eigenverantwortung von Arbeitnehmenden, betrieblichen Hautschutz in Anspruch zu nehmen. 

Wer ist betroffen: Berufsbedingte Ursachen für Hauterkrankungen

Die meisten Hautirritationen oder Hauterkrankungen in Betrieben entstehen durch den regelmäßigen Kontakt mit hautschädigenden Stoffen, die zunächst einmal harmlos erscheinen. So etwa Wasser, Desinfektionsmittel oder Klebstoffe. Allerdings kann der wiederholte Kontakt mit Feuchtigkeit, Reinigungs- oder Desinfektionsmitteln die Hautbarriere schädigen und die Entstehung oder das Aufflammen von unter anderem Ekzemen oder Allergien begünstigen. Zu den hautbelastenden Stoffen zählen darüber hinaus auch beispielsweise Mehl, Duftstoffe, Chemikalien oder Farbe. Ein weiterer Faktor, der Hautirritationen am Arbeitsplatz verursachen kann, sind mechanische Belastungen. Ist die Haut durch die Betätigung von Werkzeugen oder anderen Arbeitsgeräten dauerhaft Druck oder Reibung ausgesetzt, kann dies zu Reizungen bis hin zu Verletzungen führen. Ebenso schädlich ist auch UV-Strahlung, die bei Tätigkeiten im Freien meist über einen längeren Zeitraum auf die Haut einwirkt und von Sonnenbränden bis hin zu, im schlimmsten Fall, Hautkrebs nachhaltige gesundheitliche Beschwerden auslösen kann. Zusammenfassend lässt sich also festhalten, dass es bestimmte Berufsgruppen gibt, die berufsbedingt besonders häufig von Hauterkrankungen betroffen sind. Dazu gehören:

  • Pflege- und Krankenhauspersonal
  • Friseur:innen
  • Kosmetiker:innen
  • Bauarbeiter:innen und Handwerker:innen
  • Küchenpersonal
  • Bäcker:innen
  • Gärtner:innen und Gartenlandschaftsgestalter:innen
  • Sportlehrer:innen (insbesondere Skilehrer:innen)

Dennoch gilt berufsgruppenübergreifend: Prävention und Pflege schützen vor nachhaltigen Schäden oder Erkrankungen und krankheitsbedingten Ausfällen. Die Basis für einen verantwortungsbewussten Umgang mit hautbelastenden Risiken, sowohl auf Seiten des Arbeitgebenden als auch des Arbeitnehmenden, ist aus diesem Grund wie so oft Aufklärung und Sensibilisierung. 

Gut zu wissen: Häufige Hauterkrankungen am Arbeitsplatz

Wer den weitläufigen Begriff „Hauterkrankungen“ konkretisieren möchte, kann auf folgende Zahl zurückgreifen: Etwa 90 % der beruflichen Hautkrankheiten sind Handekzeme. Unter einem Handekzem verstehen Spezialist:innen verschiedene entzündliche Hautkrankheiten, die als nicht ansteckende Entzündungsreaktion auf der oberen Hautschicht auftreten. Dazu zählen toxische Kontaktekzeme, Abnutzungsekzeme und allergische Kontaktekzeme. Während ein akut toxisches Ekzem durch den Kontakt mit toxischen Stoffen wie meist Laugen oder Säuren auftritt und sofortige Hautveränderungen zur Folge hat, wird die Haut im Falle eines chronischen Kontaktekzem (im Gegensatz zum akuten Ekzem) durch fehlenden Hautschutz über einen längeren Zeitraum geschädigt. Ein allergisches Kontaktekzem wiederum tritt als allergische Reaktion auf den Kontakt mit Stoffen wie Konservierungsmitteln, Metallen, Latex oder Duft- und Farbstoffen auf. Allgemein klagen Betroffene im Falle eines Handekzems häufig über Symptome und Beschwerden wie Juckreiz, Rötungen, Knötchen- und Bläschenbildung, Nässen, Schuppung oder raue und rissige Haut. 

Was ist zu tun: Betrieblicher Hautschutz durch Arbeitgebende

In Deutschland ist der betriebliche Hautschutz Bestandteil des Arbeitsschutzes und gesetzlich durch § 3 und § 5 des Arbeitsschutzgesetzes sowie durch die DGUV Vorschrift 1 („Grundsätze der Prävention“) geregelt. Die Grundlage für die Identifikation von hautschädigenden Risiken am Arbeitsplatz und die Umsetzung entsprechender Schutzmaßnahmen ist die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung durch Expert:innen für Arbeits- und Gesundheitsschutz. In enger Abstimmung mit dem Betriebsarzt oder der Betriebsärztin muss der Arbeitgebende anhand der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung einen sogenannten Hautschutzplan erstellen. Dieser sollte auf die jeweiligen Tätigkeiten und Arbeitsplätze zugeschnitten sein und individualisierte, konkrete Maßnahmen zum Hautschutz beinhalten. Wie immer im Arbeitsschutz ist auch beim Hautschutz nach dem STOP Prinzip vorzugehen. So sollten hautschädigende Stoffe zunächst, wenn möglich, durch Alternativen ersetzen werden (Substitution), bevor System- oder Prozessanpassungen vorgenommen werden (technische Maßnahmen). Das Anpassen von Arbeitsabläufen zum Beispiel für Wechselintervalle für Handschuhe, sind ebenfalls hilfreich (Organisatorische Maßnahmen). Die Nutzung von bereitgestellten Hautschutzmitteln, persönlicher Schutzausrüstung (PSA) wie Handschuhen und Hautpflegeprodukten (Persönliche Schutzmaßnahmen) bedarf schließlich auch einem gewissen Maß an Eigenverantwortung durch den Arbeitnehmenden, um Verletzungs- und Erkrankungsrisiken nachhaltig zu minimieren und den Betriebsablauf uneingeschränkt aufrechtzuerhalten. Der Hautschutzplan zeigt den Arbeitnehmenden diese konkreten persönlichen Schutzmaßnahmen auf.

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