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Wir pfeifen auf das Protokoll

Sicherheit ist komplexer als eine Liste mit Häkchen. Ein Dokument ist zwar beruhigend, kann aber keine Gefährdungsbeurteilung oder kompetente Beratung ersetzen.

Sicherheit am Arbeitsplatz

Arbeitsschutz, Handy, Sicherheitsingenieur, Beratung, Online

„Im Zweifel sollte man sich für eine wirklich gute und aktuelle Gefährdungsbeurteilung entscheiden“, sagt Cornelia von Quistorp, Sicherheitsingenieurin bei der ias-Gruppe.

Eigentlich spielt sich die Tätigkeit eines Sicherheitsingenieurs oft in den Firmen und Betrieben ab. Er gehört zum Bild eines geschäftigen Unternehmens wie der Betriebsarzt. Das hat sich seit Corona geändert.

Trotz Corona bestens beraten

Den Überblick behalten, auch bei dezentralen Unternehmen, für kurzfristige Anfragen zur Verfügung stehen, das geht auch jetzt. Im Moment macht von Quistorp trotz der Einschränkungen durch die Corona-Regelungen mit ihren Kunden die Erfahrung, dass sie als zentrale Ansprechpartnerin auch telefonisch bestens beraten kann.

Die Kunden haben über die Jahre komplexere Strukturen ausgebildet. Deshalb sind vor allem Lotsen wichtig, die den Betrieb in seinen Strukturen gut kennen, Menschen, die gut erreichbar sind und den Mitarbeitern beratend und unterstützend zur Seite stehen – die räumliche Distanz spielt da eine untergeordnete Rolle.

Cornelia von Quistorp

Sicherheitsingenieurin bei der ias-Gruppe

Das nötige Vertrauen, um über Distanzen gut zusammen zu arbeiten, sei bereits vorher aufgebaut worden, sagt sie. Es sei schon vor Corona möglich gewesen, Kunden aus der Ferne gut zu betreuen, Informationen beizusteuern, Strukturen zu stärken und so den Arbeitsschutzstandard von Unternehmen nachhaltig zu verbessern. Die Erfahrung mit Abläufen, auftretenden Problemen und Fragen helfen ihr und den Kunden, die Situation zu meistern: Sie erlebt viele dankbare Mitarbeiter, wenn sie am Telefon oder per Video Unsicherheiten klären kann.

Nach der Erfahrung von Frau von Quistorp sind es die Mitarbeiter, die Strukturen und auch Gefahren vor Ort am besten kennen und „ich kenne keinen Kunden, der seine Angestellten in Gefahr bringen will, keinen Mitarbeiter, der sich Gefahren aussetzen will“, sagt sie. Die Motivation, Gefahrenquellen ausfindig zu machen sei hoch. „Niemand kennt die Maschine so gut, wie derjenige, der damit arbeitet.“ Was er brauche und nutze, sei die Möglichkeit, seine Einschätzungen und Erfahrungen sinnvoll und richtig in verbindliche Arbeitsschutzstrukturen einzuordnen – und dazu kurzfristig jemanden anrufen zu können.

Noch Fragen?

Sprechen Sie Ihren Sicherheitsingenieur an, wenn es darum geht, die gesetzlich vorgeschriebenen Zeiten möglichst sinnvoll und zielgerichtet einzuteilen.

Noch kein Kunde? Kontaktieren Sie uns per E-Mail oder über die kostenlose Telefon-Hotline von 8:00 - 17:00 Uhr.

Email
Phone number
0800 3774444

„Arbeitsplätze werden durch eine gute Arbeitsgestaltung sicher – nicht dadurch, dass eine Begehung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit stattgefunden hat!“ Dieses Ziel kann in vielen Fällen in enger Zusammenarbeit zwischen Kunden und Berater durchaus auch auf Distanz erreicht werden. Die Kunden kennen ihre Einrichtungen, Arbeitsplätze und die damit verbundenen Risiken und können angeleitet durch den Sicherheitsingenieur die Ersteinschätzung vor Ort übernehmen. Auf telefonischem und digitalem Weg können dann gemeinsam Dokumentationen erstellt und Einzelfragen beraten werden. Wenn nötig, kommt für eine abschließende Begehung jemand vorbei - oftmals sei dies aber nach der gemeinsamen Beurteilung erst mal gar nicht prioritär.  

Begehungsprotokoll? Gefährdungsbeurteilung?

Die alt hergebrachten Begehungsprotokolle sind nicht gesetzlich verpflichtend und tragen wenig zu einem modernen Arbeitsschutzsystem bei. Viele ihrer Kunden wüssten das nicht, berichtet Frau von Quistorp. Ihre Erfahrung zeigt, die Konzentration auf die Gefährdungsbeurteilung bringt nicht nur größere Rechtssicherheit, sondern ist angesichts der Ressourcen auch sinnvoller eingesetzte Zeit.

Beratung auf Distanz - das machen wir möglich:

  1. Beratungen digital und telefonisch

  2. Gefährdungsbeurteilung auf Distanz

  3. Zusammenarbeit von Betriebsarzt und FaSi funktioniert weiterhin

  4. Begehungen digital

  5. Teilnahme an ASA-Sitzungen (Arbeitsschutzausschusssitzungen) über Video

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